Hannover:Niedersachsen: Zahl der Hartz-IV-Sanktionen leicht gesunken

Hannover (dpa) - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Niedersachsen ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht auf 42 125 gesunken. Das waren 1695 weniger als im Vorjahreszeitraum, wie die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Hannover mitteilte. In Bremen dagegen legte die Zahl der Sanktionen auf 6482 im ersten Halbjahr 2018 leicht zu - nach 6092 im Vorjahreszeitraum. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängter Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag im Juni in Niedersachsen bei 3 Prozent, im Land Bremen waren es 2,8 Prozent.

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Hannover (dpa) - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Niedersachsen ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht auf 42 125 gesunken. Das waren 1695 weniger als im Vorjahreszeitraum, wie die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Hannover mitteilte. In Bremen dagegen legte die Zahl der Sanktionen auf 6482 im ersten Halbjahr 2018 leicht zu - nach 6092 im Vorjahreszeitraum. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängter Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag im Juni in Niedersachsen bei 3 Prozent, im Land Bremen waren es 2,8 Prozent.

In rund drei Vierteln der Sanktionsfälle sind laut Bundesagentur Meldeversäumnisse die Ursache - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne wichtige Gründe nicht wahrnimmt. Gut zehn Prozent entfallen demnach auf die Ablehnung angebotener Jobs oder Ausbildungsverhältnisse.

Bundesweit sank die Zahl der Sanktionen im ersten Halbjahr um rund 25 800 auf 449 550. Die Sanktionsquote lag deutschlandweit bei 3,1 Prozent. Im vergangenen Jahr sind bundesweit knapp 953 000 Kürzungen oder Streichungen des Arbeitslosengeldes II ausgesprochen worden, weil mehrfach Termine versäumt oder angebotene Jobs abgelehnt wurden. Das waren rund 13 700 mehr als im Jahr 2016.

Das Sozialgesetzbuch II schreibt empfindliche Strafen vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann sogar die gesamte Unterstützung zeitweise gestrichen werden. Der Regelsatz für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 416 Euro im Monat.

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