Arbeit:Slogan «Frauen an die Macht!» in Stellenanzeige zulässig

Köln (dpa/tmn) - Arbeitgebern ist es untersagt, Bewerber wegen ihres Geschlechts zu diskriminieren. Trotzdem kann es in Ordnung sein, eine Stellenanzeige mit dem Slogan "Frauen an die Macht" zu schalten. Das berichtet der Bund-Verlag und bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln.

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Köln (dpa/tmn) - Arbeitgebern ist es untersagt, Bewerber wegen ihres Geschlechts zu diskriminieren. Trotzdem kann es in Ordnung sein, eine Stellenanzeige mit dem Slogan „Frauen an die Macht“ zu schalten. Das berichtet der Bund-Verlag und bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autohaus in einer Anzeige explizit nach Autoverkäuferinnen gesucht. In der Anzeige habe es unter anderem geheißen: „Zur weiteren Verstärkung unseres Verkaufsteams suchen wir eine selbstbewusste, engagierte und erfolgshungrige Verkäuferin.“ Bislang arbeiteten in dem Verkäufer-Team ausschließlich Männer. Als eine Frau eingestellt wurde, klagte ein männlicher Mitbewerber auf Entschädigung. Er sah in der Anzeige eine unzulässige Diskriminierung.

Die Richter entschieden, dass die Stellenanzeige zwar gegen das Benachteiligungsverbot verstoße, hier jedoch zulässig sei. Der Arbeitgeber habe ausgeführt, dass etwa 25-30 Prozent seiner Kunden weiblich seien, und dass er diesen eine Verkäuferin zur Seite stellen möchte. Mehrere Kundinnen hätten das bereits nachgefragt.

Das Urteil (Az.: 9 Ca 4843/15) ist noch nicht rechtskräftig - es wurde Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt.

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