Arbeit:Regelungen prüfen: Was im Ausbildungsvertrag stehen muss

Berlin (dpa/tmn) - Der Ausbildungsvertrag ist für viele Jugendliche der erste echte Arbeitsvertrag. Deshalb lohnt es sich besonders, jeden einzelnen Abschnitt gründlich zu lesen, rät der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/tmn) - Der Ausbildungsvertrag ist für viele Jugendliche der erste echte Arbeitsvertrag. Deshalb lohnt es sich besonders, jeden einzelnen Abschnitt gründlich zu lesen, rät der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Wer etwas nicht versteht, sollte gegebenenfalls nachfragen. Denn viele Missverständnisse und Unsicherheiten zu Beginn der Ausbildung lassen sich so vermeiden.

Prüfen sollten Azubis vor allem, ob der Vertrag Regelungen zu allen wichtigen Punkten enthält. Dazu gehört etwa:

- wie die Ausbildung genau aufgebaut ist,

- wo der Ausbildungsort ist,

- wie lang die tägliche Arbeitszeit ist,

- welche Vergütung es gibt,

- wie der Urlaub geregelt ist und

- ob es eine Probezeit gibt. Die darf bei Azubis maximal vier Monate lang sein.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: