Arbeit:Länger arbeiten wegen der Zeitumstellung?

Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Stunde länger schlafen: Wer tagsüber arbeitet, kann der Umstellung auf Winterzeit im Herbst eher etwas Gutes abgewinnen. Doch was bedeutet die zusätzliche Stunde am letzten Sonntag im Oktober für Menschen, die nachts zur Arbeit gehen?

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Stunde länger schlafen: Wer tagsüber arbeitet, kann der Umstellung auf Winterzeit im Herbst eher etwas Gutes abgewinnen. Doch was bedeutet die zusätzliche Stunde am letzten Sonntag im Oktober für Menschen, die nachts zur Arbeit gehen?

Hier gilt: Ist nichts anderes festgelegt, müssen Arbeitnehmer in dieser Nacht eine Stunde länger arbeiten. Denn der Arbeitgeber habe einen berechtigten Anspruch darauf, dass bei ihm keine Lücken entstehen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Wenn Beschäftigte aufgrund der Zeitumstellung länger arbeiten, bekommen sie das auch vergütet - nach den für Überstunden üblichen Regelungen. Es kann aber auch sein, dass individuell abweichende Regelungen bestehen. Wer sich nicht sicher ist, kann einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen oder gegebenenfalls den geltenden Tarifvertrag beziehungsweise die Betriebsvereinbarung zurate ziehen.

Mehr als maximal zehn Stunden dürfen Arbeitnehmer aber auch in der verlängerten Nacht der Zeitumstellung nicht arbeiten. Diese Grenze ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Auch hier kann es jedoch sein, dass im Tarifvertrag davon abweichende Regelungen festgelegt sind.

Die Sommerzeit 2018 endet am Sonntag 28. Oktober. Dann werden die Uhren nachts um 3.00 Uhr um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

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