Arbeit:Kein Anspruch auf Lebensarbeitszeitkonto

Hamburg (dpa/tmn) - Wollen Arbeitnehmer ein Lebensarbeitszeitkonto in Anspruch nehmen, muss es Regelungen dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geben. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Mitarbeiter nicht.

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Hamburg (dpa/tmn) - Wollen Arbeitnehmer ein Lebensarbeitszeitkonto in Anspruch nehmen, muss es Regelungen dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geben. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Mitarbeiter nicht.

Bei Lebensarbeitszeitkonten sammeln Mitarbeiter über Jahre hinweg Überstunden auf einem Konto an und können diese dann später abfeiern - etwa, um früher in Rente zu gehen, erklärt Prof. Stefan Lunk, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg.

Bietet die Firma so etwas nicht an, sind die Chancen schlecht, das als Einzelner für sich durchzusetzen, sagt Prof. Lunk. In der Regel bieten Unternehmen so ein Modell für die ganze Belegschaft an - oder für niemanden. Gibt es so etwas nicht, und der Wunsch danach ist bei den Mitarbeitern da, könne der Betriebsrat versuchen, so etwas auszuhandeln.

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