Berlin (dpa) - Nach der Verlängerung von erweitertem Kurzarbeitergeld und erleichtertem Hartz-IV-Zugang soll beim finanziellen Schutz in der Coronakrise eine weitere Lücke geschlossen werden.
Hartz-IV-Empfänger sollen keine Geldeinbußen fürchten müssen, wenn sie die aktuellen staatlichen Hilfen im Teil-Lockdown in Anspruch nehmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Das werden wir nun in der Koalition miteinander klären.“
Der Bundesrat beschloss in Berlin, dass Beschäftigte auch im nächsten Jahr erhöhtes Kurzarbeitergeld bekommen, wenn sie länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind. Es gibt weiterhin vom vierten Bezugsmonat an 70 Prozent statt wie üblich 60 Prozent des Lohns. Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent.
Gemeinsam mit einer Erhöhung der Hartz-Sätze gab die Länderkammer auch für eine Verlängerung des vereinfachten Zugang zur Grundsicherung grünes Licht, der in der Pandemie bereits gilt. Dies ist zum Beispiel für Künstler gedacht, die wirtschaftlich von den Beschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen sind.
Nun will Heil noch dafür sorgen, „dass die November- und Dezember-Wirtschaftshilfen, die (SPD-Finanzminister) Olaf Scholz auf den Weg gebracht hat, sowie die Überbrückungshilfe 3 nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden“.
Bei den November-Hilfen werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Der Bund rechnet mit einem Finanzvolumen von 14 bis 15 Milliarden Euro. Bis Freitag gab es 28 000 Anträge.
Wegen der Verlängerung des Teil-Lockdowns laufen die Zuschüsse als Dezember-Hilfen weiter. Zugleich werden bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2021 verlängert - vor allem für kleine und mittlere Firmen.
Für wen ist nun die ferner geplante Absicherung der Grundsicherungsleistungen bei Inanspruchnahme der Hilfen vor allen Dingen gedacht? Heil erläuterte, es gehe um Solo- und andere Selbstständige, „die Umsatzeinbrüche haben, aber die auch zum Leben oft nach wie vor auf Grundsicherung angewiesen sind“.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte den Vorstoß. Zugleich kritisierte er, dass diejenigen, die ausschließlich auf Grundsicherung angewiesen seien, allein gelassen würden. Dies betreffe zum Beispiel arme Ältere und Arbeitslose.
„Hubertus Heil hat absolut recht mit seiner Forderung an die Unions-Koalitionspartner, dass die Überbrückungshilfen für freischaffende Künstler*innen und Soloselbstständige nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden dürfen“, sagte Geschäftsführer Werner Hesse.
Ausgerechnet für die Ärmsten sehe die Regierung aber keinerlei Soforthilfen in dieser Krise vor. Die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze reicht dem Verband zufolge nicht. Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger bekommt demnach künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher.
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