Arbeit:Handyverbot: Arbeitgeber muss Betriebsrat miteinbeziehen

München (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit pauschal verbietet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts München.

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München (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit pauschal verbietet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts München.

In dem verhandelten Fall hatte der Arbeitgeber per E-Mail seinen Mitarbeitern mitgeteilt, dass ab sofort jegliche Nutzung von privaten Mobilfunkgeräten während der Arbeitszeit verboten ist. Wer sein Handy benutzen wolle, müsse das vorher mit dem Vorgesetzten absprechen. Der Betriebsrat beantragte vor Gericht, dass die Anweisung des Arbeitgebers unwirksam ist. Er monierte, dass er nicht miteinbezogen worden war.

Der Betriebsrat hatte Erfolg. Ein Arbeitgeber könne die private Handynutzung nicht untersagen, ohne den Betriebsrat miteinzubeziehen. Grundsätzlich sei eine solche Maßnahme mitbestimmungspflichtig, da sie das Verhalten der Mitarbeiter im Betrieb regele.

Außerdem könnten Mitarbeiter ihre arbeitsvertraglichen Pflichten durchaus erfüllen, auch wenn sie ab und zu einen Blick auf ihr Smartphone werfen. Pauschal die Nutzung zu verbieten, sei deshalb unwirksam.

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