Arbeit:Bei Teilzeitstudium wichtige Stellen rechtzeitig informieren

Gütersloh (dpa/tmn) - Bafög-Amt, Krankenkasse und Arbeitgeber: Wer ein Teilzeitstudium anstrebt, sollte rechtzeitig überprüfen, welche dieser Stellen er darüber informieren muss. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin.

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Gütersloh (dpa/tmn) - Bafög-Amt, Krankenkasse und Arbeitgeber: Wer ein Teilzeitstudium anstrebt, sollte rechtzeitig überprüfen, welche dieser Stellen er darüber informieren muss. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin.

Studierende, die ihr Studium künftig in Teilzeit absolvieren möchten, müssen nicht nur einen offiziellen Antrag an die Hochschule richten, sondern gegebenenfalls auch mit dem Bafög-Amt sprechen. Denn einen Anspruch auf Bafög haben Studierende in Teilzeit nicht mehr. Darüber hinaus kann sich ein Teilzeitstudium auf den zu leistenden Beitrag für die Krankenversicherung auswirken. Die genauen Umstände klärt man am besten frühzeitig mit der zuständigen Versicherung.

Ihren Arbeitgeber müssen Studierende in Teilzeit zwar nicht zwingend informieren. Es kann sich jedoch lohnen: Passt die Weiterbildung zum Job, kann es laut CHE möglicherweise Unterstützung vom Arbeitgeber geben, etwa durch flexible Arbeitszeiten oder finanzielle Hilfen.

Eine Analyse des CHE hat ergeben, dass rund sieben Prozent der Studenten in Deutschland in Teilzeit studieren. Im laufenden Wintersemester 2018/2019 steht nach einer Auswertung des Hochschulkompasses etwa jeder achte Studiengang (13 Prozent) in Deutschland auch Studierenden in Teilzeit offen.

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