Arbeit:Arbeitgeber muss für ausreichend Tageslicht sorgen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben ein Recht auf Tageslicht. Darauf weist die Zeitschrift "Gute Arbeit" (Ausgabe 11/2017) hin. Der Arbeitgeber muss deshalb dafür sorgen, dass es rund um alle ständigen Arbeitsplätze genug Oberlichter oder Fenster gibt.

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben ein Recht auf Tageslicht. Darauf weist die Zeitschrift "Gute Arbeit" (Ausgabe 11/2017) hin. Der Arbeitgeber muss deshalb dafür sorgen, dass es rund um alle ständigen Arbeitsplätze genug Oberlichter oder Fenster gibt.

Letztere sind in der Regel die bessere Lösung, weil sie auch für die ebenfalls vorgeschriebene Sichtverbindung nach außen sorgen. Ein paar Ausnahmen kennt die Tageslicht-Vorschrift allerdings - Arbeitsplätze nämlich, an denen Fenster oder Oberlichter baulich nicht möglich sind. Das sind etwa Produktions- und Lagerhallen oder Flughäfen. Hier muss der Arbeitgeber dann aber wenigstens dafür sorgen, dass alle Arbeitsplätze ausreichend mit künstlichem Licht versorgt sind.

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