Urteil:Notfallplan für den ärztlichen Notdienst

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Ein Schild mit der Aufschrift „Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte“ steht vor einem Gebäude an der Universitätsklinik Freiburg. (Foto: Patrick Seeger/dpa)

Wer im Südwesten in den kommenden Wochen krank wird, dürfte es schwerer haben, einen Arzt zu finden. Zumindest außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende. Denn nach einem Urteil läuft der ärztliche Notdienst im Notfallmodus. Manche Praxen müssen schließen.

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Stuttgart/Kassel (dpa/lsw) - Die Menschen in Baden-Württemberg müssen sich in den kommenden Wochen auf Einschränkungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst einstellen. Grund hierfür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Das bestehende System kann in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden, wie die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) am Dienstag mitteilte. Von Mittwoch an gelte ein Notfallplan.

Geschlossen werden den Angaben nach die Notfallpraxen in Geislingen, Buchen, Schorndorf, Möckmühl, Waghäusel-Kirrlach, Künzelsau, Bad Säckingen und Schopfheim. Darüber hinaus kommt es zu Einschränkungen in den Praxen in Mühlacker, Bietigheim-Bissingen, Rastatt, Singen, Herrenberg und Villingen-Schwenningen. In vielen weiteren werden der KVBW zufolge außerdem die Öffnungszeiten verkürzt. Insgesamt gibt es im Südwesten 115 Notfallpraxen.

Stein des Anstoßes war ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Dort hatte ein Zahnarzt geklagt, der als sogenannter Poolarzt immer wieder Notdienste übernommen hatte. Die Rentenversicherung war davon ausgegangen, dass er selbstständig ist. Der 12. Senat entschied am Dienstag aber, dass die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit führt. Vielmehr fand sich der Mann in „einer von dritter Seite organisierten Struktur vor, in der er sich fremdbestimmt einfügte“. Infolgedessen habe er der Versicherungspflicht unterlegen, hieß es.

Da der ärztliche Bereitschaftsdienst in seiner Organisationsstruktur wesentliche Ähnlichkeiten mit dem zahnärztlichen Bereitschaftsdienst aufweise, sei die die Entscheidung übertragbar, hieß es von der KVBW. Nach dem Urteil kündigte die Vereinigung daher an, mit „sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte“ zu beenden.

Das Urteil zwinge sie zu dieser Notbremse, teilten die KVBW-Vorstände Karsten Braun und Doris Reinhardt mit. Bislang übernehmen die rund 3000 Poolärzte ungefähr 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche. Ihr Wegfall könne nicht auf die Schnelle kompensiert werden.

Der Notdienst soll demnach weiterhin sichergestellt sein - allerdings nicht im bisherigen Umfang. Das könnten die niedergelassenen Ärzte nicht stemmen. Die Regelversorgung sei bereits schwierig genug, da aktuell rund 1000 Arztsitze nicht besetzt seien. Keine Änderungen soll es hingegen bei den gebietsärztlich organisierten Diensten wie dem augenärztlichen und dem Hals-Nasen-Ohren-Notfalldienst geben. Auch die Kindernotfallpraxen bleiben bestehen.

Wie die Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Südwesten in Zukunft aussehen wird, ist offen. „Das werden wir erst entscheiden, wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und wir alle Details kennen. Wir bedauern sehr, zu dieser Maßnahme gezwungen zu werden, und hoffen nun auf eine praktikable Lösung durch die Politik“, wird Reinhardt in einer Mitteilung zitiert.

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg sei durch das Urteil in seiner jetzigen und gut funktionierenden Form die rechtliche Grundlage entzogen worden, teilte er mit. Die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstunden gehöre zu den unverzichtbaren Interessen des Allgemeinwohls.

Bereits im Vorfeld des Urteils habe sich die Landesregierung zusammen mit anderen Bundesländern im Bundesrat für eine Ausnahmeregelung für Poolärzte eingesetzt. Leider habe der Bund diesem Anliegen eine Absage erteilt. Er erwarte nun eine zeitnahe Lösung.

Mehrere Verbände warnten nach dem Urteil vor gravierenden Auswirkungen auf die ärztliche Notversorgung. Der Druck in den Praxen sei groß, teilte der Hausärzteverband mit. Bereitschaftsdienste an Poolärzte abzugeben, sei bislang eine wichtige und unkomplizierte Entlastung gewesen. Diese Möglichkeit falle nun weg. Die Landesärztekammer rechnete mit deutlich längeren Wartezeiten.

Der Rettungsdienst und die Notaufnahmen sind von dem Urteil nicht betroffen. Landkreistag, Gemeindetag und die Krankenhausgesellschaft befürchten aber, dass nun mehr Menschen in die Notaufnahmen kommen werden - auch ohne triftigen Grund. Das sei unter anderem aufgrund der angespannten Personalsituation aber nicht leistbar, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:231024-99-687292/3

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