Transplantationsskandal:Ein Spiel mit dem Leben schwer kranker Menschen

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Der Fall Göttingen blieb bei Weitem nicht der einzige Transplantationsskandal. (Symbolbild) (Foto: Jan-Peter Kasper/dpa)
  • Das Landgericht Göttingen hatte festgestellt, dass der Mediziner die Vergabe von Spenderlebern manipuliert hatte.
  • Er habe "moralisch verwerflich" gehandelt, so das Gericht, indem er falsche Angaben gegenüber Eurotransplant gemacht hatte. Doch es sprach ihn frei.
  • Der BGH bestätigt den Freispruch nun.

Von Christina Berndt und Wolfgang Janisch

Es war ein gefährliches Spiel mit den Lebenschancen schwer kranker Patienten - so hatte es die Staatsanwaltschaft Göttingen gesehen und einen Strafprozess gegen Aiman O., den einstigen Leiter der Transplantationschirurgie am dortigen Universitätsklinikum in Gang gesetzt. Der Vorwurf: Versuchter Totschlag in mehreren Fällen, außerdem versuchte Körperverletzung mit Todesfolge. Vor Prozessbeginn im Januar 2013 war er sogar in Untersuchungshaft. Nun ist der Mann in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen worden.

Zwar hatte das Landgericht Göttingen in dem aufwendigen Verfahren festgestellt, dass der Mediziner die Vergabe von Spenderlebern manipuliert hatte, doch es sprach ihn frei. Er habe "moralisch verwerflich" gehandelt, so das Gericht, indem er falsche Angaben gegenüber Eurotransplant gemacht hatte, um seine Patienten auf der Warteliste nach oben zu schieben: Der Arzt machte die Menschen auf dem Papier kränker, als sie waren, um ihre Chancen auf eine Spenderleber zu verbessern - etwa, indem er vorspiegelte, kurz zuvor seien Nierenersatztherapien durchgeführt worden.

Eine Methode übrigens, die ihn, der im Jahr 2008 die Leitung der Göttinger Transplantationschirurgie übernommen hatte, dort zum gefeierten Chef gemacht hatte. Denn es war ihm gelungen, die Transplantationszahlen in der kleinen Abteilung erheblich zu steigern.

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Die Vorwürfe hatte er jedoch stets bestritten. Er habe immer nur im Sinne seiner Patienten gehandelt, betonte O. damals immer wieder vor Gericht - und stellte sich sogar als besonders fürsorglichen Arzt dar, der sich und seine Interessen stets hinter seine Arbeit und die Bedürfnisse seiner Patienten zurückgestellt hatte.

Nach und nach deckten Prüfer immer neue Unregelmäßigkeiten auf

Die juristisch vertrackte Frage war, ob er sich des versuchten Totschlags schuldig gemacht hatte - und zwar deshalb, weil er mit seinem Handeln den Tod von Patienten in Kauf genommen habe, die auf der über Leben und Tod entscheidenden Warteliste nach hinten gerutscht seien. So sah es die Staatsanwaltschaft. Es waren schwerwiegende Vorwürfe, wie sie vor Beginn des deutschen Transplantationsskandals gegen Ärzte kaum erhoben worden waren. Dass sein Fall eine Lawine weiterer Vorwürfe gegen andere Ärzte und Kliniken auslösen würde, ahnte damals noch niemand.

Der Fall Göttingen blieb bei Weitem nicht der einzige Skandal. Nach und nach deckten Prüfer immer neue Unregelmäßigkeiten auf, mindestens zwölf Universitätskliniken sind bis heute betroffen. Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln; die Verfahren ruhen allerdings mit Blick auf die Entscheidung des BGH. Der BGH hat nun einen Tötungsvorsatz verneint. Und zwar deshalb, weil mit der Manipulation der Liste keineswegs eine bewusste Entscheidung über Leben und Tod der übergangenen Patienten verbunden gewesen sei. Voraussetzung dafür wäre laut BGH, dass der Arzt sich sehr konkret vorgestellt hätte, durch die Bevorzugung seiner Patienten werde höchstwahrscheinlich ein Mensch sterben, der sonst überlebt hätte. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen.

Denn ob ein Patient auf der Warteliste zum Zuge komme, sei von vielen weiteren Umständen abhängig - etwa von seinem Gesundheitszustand oder den aktuellen Kapazitäten der jeweiligen Klinik. Hinzu komme das fünf- bis zehnprozentige Risiko, eine Transplantation nicht zu überleben. Aiman O., ein versierter Transplantationsmediziner, habe all diese Unwägbarkeiten gekannt. Vorsatz sei ihm daher nicht vorzuwerfen.

Für das Transplantationswesen wichtig dürfte aber vor allem ein weiterer Punkt des Karlsruher Urteils werden. Nach den Transplantationsrichtlinien der Bundesärztekammer darf einem Alkoholiker, der weniger als sechs Monate trocken ist, keine Leber transplantiert werde. Aiman O. hatte sich auch darüber hinweggesetzt. Im Göttinger Prozess hatten Gutachter diese Regel allerdings bereits in medizinischer Hinsicht in Frage gestellt, weil eine Transplantation auch bei Alkoholkranken erfolgversprechend sei, die noch nicht sechs Monate trocken sind.

Darauf verweist auch der BGH. Zugleich erhebt er einen grundsätzlichen Einwand gegen die Richtlinie. Dem Arzt könne kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass er sich über die Regel hinweggesetzt habe - weil es sich dabei nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine Richtlinie der Ärztekammer handle. Laut Grundgesetz aber gilt: Keine Strafe ohne Gesetz.

Aus Sicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist diese Aussage geeignet, das System der Organverteilung ins Wanken zu bringen. Vorstand Eugen Brysch nennt das Urteil einen Weckruf für den Bundestag. Denn das Gericht bestätige, dass die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Verteilung der Organe in Teilen verfassungswidrig seien. "Damit können Verstöße gegen verfassungswidrige Regeln auch strafrechtlich nicht verfolgt werden."

Manipulationen werden mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet

Die Organverteilung dürfe aber nicht in jedem Transplantationszentrum nach eigenen Regeln organisiert werden. "Das wäre zutiefst ungerecht. Schließlich geht es um Entscheidungen von Leben und Tod." Brysch fordert, das Transplantationssystem in staatliche Hände zu übergeben. Seit 2013 gibt es indes eine Strafvorschrift: Manipulationen werden mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet.

Für Aiman O. geht der Prozess also nun endgültig mit einem Freispruch zu Ende - so hatte schon das Landgericht geurteilt. Dass O. so davonkommen sollte, war damals für viele Beobachter des Prozesses unfassbar. Denn was in dem Transplantationszentrum des Göttinger Universitätsklinikums unter seiner Führung geschehen war, hat die Mehrheit der Bevölkerung zutiefst verstört. Wochenlang beherrschte das Thema im Sommer 2012 die Nachrichten; die Zahl der gespendeten Organe sank dramatisch und hat sich bis heute nicht wieder erholt.

Schließlich wurden durch die Manipulationen in Göttingen nicht nur Patienten anderer Transplantationskliniken übervorteilt. Es wurden auch die Spender, deren Angehörigen und die sich engagierenden Ärzte betrogen, die im Glauben an ein gerechtes System Kranken Organe zur Verfügung gestellt haben.

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