Assistierter Suizid:"Wir müssen vor allem die Vulnerablen schützen, gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen"

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In Deutschland dürfen Menschen die Hilfe anderer in Anspruch nehmen, um zu sterben. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Weil er einer Frau mit Depressionen beim Suizid assistiert hat, ist ein Berliner Arzt zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Psychiaterin Ute Lewitzka über die schwierige Frage, inwiefern psychisch kranke Menschen wirklich frei entscheiden können, wenn es um den Wunsch zu sterben geht.

Interview von Christina Berndt

Menschen haben ein Recht zu sterben. Dabei dürfen sie auch die Hilfe anderer in Anspruch nehmen, so hat es das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 entschieden. Doch nun wurde in Berlin ein Arzt und professioneller Sterbehelfer wegen Totschlags zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er einer Frau mit schwerer Depression auf ihren Wunsch hin eine tödliche Infusion gelegt hat. Die 37-Jährige sei nicht zur freien Willensbildung in der Lage gewesen, befand das Gericht. Was bedeutet das für das Selbstbestimmungsrecht seelisch kranker Menschen? Im Interview spricht die Psychiaterin Ute Lewitzka darüber, was die Situation bei psychischen Erkrankungen so besonders macht.

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