München:Bündnis will mit Volksbegehren Pflege in Kliniken verbessern

München (dpa/lby) - Per Volksbegehren will ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Juristen und Ärzten gegen den Pflegenotstand in Bayerns Krankenhäusern vorgehen. Von Donnerstag an sollen landesweit Unterschriften gesammelt werden, um über diesen Weg Einfluss auf die Politik im Landtag zu nehmen. Ziel der Initiative mit dem Titel "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" sei es, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und die überlasteten Pflegekräfte zu entlasten, teilte das Bündnis am Dienstag in München mit. Dazu brauche es eine gesetzliche Personalbemessung für die Pflege und andere Berufsgruppen im bayerischen Krankenhausgesetz.

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München (dpa/lby) - Per Volksbegehren will ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Juristen und Ärzten gegen den Pflegenotstand in Bayerns Krankenhäusern vorgehen. Von Donnerstag an sollen landesweit Unterschriften gesammelt werden, um über diesen Weg Einfluss auf die Politik im Landtag zu nehmen. Ziel der Initiative mit dem Titel „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ sei es, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und die überlasteten Pflegekräfte zu entlasten, teilte das Bündnis am Dienstag in München mit. Dazu brauche es eine gesetzliche Personalbemessung für die Pflege und andere Berufsgruppen im bayerischen Krankenhausgesetz.

Nach Angaben der im Bündnis ebenfalls engagierten Gewerkschaft Verdi fehlen in Bayerns Krankenhäusern derzeit rund 12 000 Pflegestellen. Bisher gibt es keine gesetzlichen Personalvorgaben in Krankenhäusern. Die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft verhandeln aber über „Personaluntergrenzen“ für einige „pflegesensitive“ Bereiche.

In einem ersten Schritt müssen die Initiatoren 25 000 Unterschriften für das Volksbegehren sammeln und dem Innenministerium vorlegen. Sollte es das Volksbegehren für rechtlich zulässig halten, müssten sich anschließend bayernweit zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger in Unterschriftenlisten für das Volksbegehren eintragen, damit es in der dritten Stufe zum eigentlichen und entscheidenden Volksentscheid kommen kann. Sollte das Innenministerium den Antrag ablehnen, kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

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