Düsseldorf:Schule soll trotz Corona öffnen: 45 Lehrer melden sich krank

Lesezeit: 1 min

Ungewöhnlicher Vorgang an einer Düsseldorfer Gesamtschule: Nachdem bei einer Lehrerin das neuartige Coronavirus nachgewiesen wurde, sollte der Schulbetrieb...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ungewöhnlicher Vorgang an einer Düsseldorfer Gesamtschule: Nachdem bei einer Lehrerin das neuartige Coronavirus nachgewiesen wurde, sollte der Schulbetrieb weiter gehen. Dann meldeten sich aber so viele Lehrer krank, dass die Schule am Freitag dicht bleiben musste. Nach Angaben der Bezirksregierung sind von 135 Lehrkräften 45 krank gemeldet. Elf Lehrer davon waren gebeten worden, zu Hause zu bleiben, weil sie Kontakt mit der Infizierten gehabt hatten.

Am Mittwoch hatte die Dieter-Forte-Gesamtschule auf ihrer Internetseite mitgeteilt: „Bei einer Lehrerin unserer Schule ist das Coronavirus Sars-CoV-2 nachgewiesen worden.“ Nach intensiver Prüfung habe das Gesundheitsamt aber entschieden, dass nur Schüler einer Lerngruppe und einige Kontaktpersonen zu Hause bleiben sollen: „Der Unterrichtsbetrieb läuft also weiter.“

Einen Tag später, am Donnerstag, schrieb die Schulleitung im Internet dann: „Aufgrund einer hohen Zahl an erkrankten Lehrkräften kann der planmäßige Unterricht am Freitag, den 06.03.2020, nicht organisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler haben daher einen häuslichen Studientag - Unterricht in der Schule findet nicht statt.“

Laut Bezirksregierung wurden von den 45 krank gemeldeten Lehrern elf von den Gesundheitsämtern aufgefordert, zur Sicherheit zu Hause zu bleiben - sie hatten Kontakt mit der erkrankten Kollegin. Wie die „Westdeutsche Zeitung“ berichtete, befindet sich darunter auch die Schulleitung. „Zu den Gründen der Krankmeldungen der anderen Lehrkräfte liegen keine Informationen vor“, so ein Sprecherin der Bezirksregierung.

Auch das Schulministerium ist involviert: „Die Situation an der Dieter-Forte-Gesamtschule ist bekannt“, hieß es dort am Freitag. Das Ministerium mahnte: „Sofern die zuständigen Behörden zu dem Ergebnis kommen, dass an der Schule keine Maßnahmen erforderlich sind und auch ansonsten keine Erkrankung vorliegt, besteht für Lehrkräfte nach Beamten- und Arbeitsrecht selbstverständlich die Pflicht, am regulären Schulbetrieb teilzunehmen.“

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: