Krankheit:Wieder mehr Menschen in Berlin von Masern betroffen

Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild)

In den Jahren der Corona-Pandemie traten viele andere Krankheiten deutlich seltener auf als üblich. Es war auch eine Folge von Abstand, Masken, gekappten Flugverbindungen und Lockdowns. Jetzt sind die Masern in Berlin zurück.

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Berlin (dpa/bb) - In Berlin sind im Jahr 2023 bislang mehr Menschen nachweislich an Masern erkrankt als in der gesamten Pandemiezeit. Mit Datenstand 20. Dezember waren für die Hauptstadt 15 Fälle gemeldet, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) kürzlich zusammenfasste. 2022 waren es laut einer Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) nur zwei Fälle in der Hauptstadt gewesen, 2021 gar keiner und 2020 drei. Als Grund für diese niedrigen Werte gelten die weltweit getroffenen Maßnahmen gegen eine Corona-Ausbreitung.

Im Jahr 2023 gehört Berlin laut der RKI-Übersicht zu den Bundesländern mit den meisten gemeldeten Fällen der hochansteckenden Krankheit. Bei den Patienten handelte es sich demnach teils um Kinder, teils um Erwachsene. In den Jahren vor dem Corona-Ausbruch waren in der Metropole stets zweistellige Masern-Patientenzahlen registriert worden. Sie entwickelten sich rückläufig: von 75 im Jahr 2016 auf 22 im Jahr 2019. Nach einer durchgemachten Masernerkrankung ist man lebenslang immun.

Masern beginnen mit Symptomen wie Fieber, Schnupfen und Husten. Nach einigen Tagen kommt ein charakteristischer rötlich-brauner Hautausschlag hinzu. Sie können schwerwiegende Komplikationen wie Gehirnentzündungen und noch nach mehreren Jahren eine tödliche Spätfolge nach sich ziehen. Die Behauptung, dass es nur eine harmlose Kinderkrankheit sei, kritisieren Fachleute schon lange.

2015 hatte es einen großen Masernausbruch mit mehr als 1240 Betroffenen allein in Berlin gegeben, ein Kleinkind starb. Seit März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern, die bei Kitas und Schulen ansetzt und die auch für einige Berufsgruppen wie Personal in Krankenhäusern gilt.

© dpa-infocom, dpa:231227-99-414697/2

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