Wiesbaden:Corona-Impflicht: Noch keine Beschäftigungsverbote verhängt

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Eine Ärztin klebt einem Mann nach der Impfung ein Pflaster auf den Arm. (Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild)

Mehr als vier Monate nach Einführung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich haben die hessischen Behörden bislang keine...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Mehr als vier Monate nach Einführung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich haben die hessischen Behörden bislang keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote verhängt. Das teilte das Sozialministerium in Wiesbaden mit. „Betretungsverbote könnten bisher lediglich durch die Einrichtungen selbst in Ausübung ihres Hausrechts ausgesprochen worden sein.“ Dazu liegen dem Ministerium einer Sprecherin zufolge aber keine Daten vor.

Seit Mitte März gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen - oder ein Attest vorlegen, dass sie die Spritze aus medizinischen Gründen nicht bekommen können. Die Umsetzung der Impfpflicht erfolgt in Hessen in mehreren Stufen. Beschäftigungs- und Betretungsverbote für ungeimpftes Personal kämen erst in Stufe vier zum Tragen, so das Ministerium.

Aktuell greift im Bundesland die dritte Stufe. Das bedeutet: Gehen innerhalb einer bestimmten Frist keine ausreichenden Immunitätsnachweise ein, kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen. Es soll außerdem zu einer Impfberatung einladen und anschließend ein Impfangebot unterbreiten. In Stufe vier können die Gesundheitsämter am Ende Betretungs- oder Tätigkeitsverbote anordnen.

Nach den letzten Zahlen des Sozialministeriums aus dem Mai können 4,2 Prozent der rund 66.000 Beschäftigten in der stationären Pflege, die einen Nachweis vorlegen müssten, als nicht geimpft gelten. In den Klinken betreffe das acht Prozent der rund 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dem Gesundheitsamt in Hessens größter Stadt Frankfurt wurden bislang 4758 Personen gemeldet, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen und ihrem Arbeitgeber keinen Immunitätsnachweis erbracht hatten. „Diese wurden alle vom Gesundheitsamt angeschrieben und fehlende Nachweise nachgefordert“, teilte eine Sprecherin mit. Aktuell fehle noch von 2973 Personen jeglicher Nachweis. Diese sollen nun zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden.

Beim Gesundheitsamt des Kreises Gießen sind mehr als 900 Meldungen zur Impfpflicht eingegangen. Diese seien aber nicht gleichzusetzen mit der Anzahl tatsächlich ungeimpfter Beschäftigte, erläuterte eine Sprecherin des mittelhessischen Kreises. „In manchen Fällen liegen zum Beispiel keine Nachweise bei der Einrichtung vor oder müssen überprüft werden.“ Alle gemeldeten Personen wurden aufgefordert, Nachweise vorzulegen. Teilweise sei das bereits geschehen. „Wer der Aufforderung nicht nachgekommen ist, erhält ein Erinnerungsschreiben.“

Dem Kreis Marburg-Biedenkopf sind 702 Personen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemeldet worden. Diese seien angeschrieben und zur Impfung aufgefordert worden. „Davon haben uns mittlerweile 182 Personen vollständige Impfnachweise vorgelegt. Bei den restlichen 520 gehen wir bislang davon aus, dass sie noch nicht geimpft sind“, sagte ein Kreissprecher. Verbote seien bislang noch keine ausgesprochen worden.

© dpa-infocom, dpa:220728-99-182577/3

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