Stuttgart:Land will nach Betrugsvorwürfen Fakten von Spahn

Angesichts des Betrugsverdachts bei Corona-Teststellen fordert die baden-württembergische Landesregierung verlässliche Angaben des Bundes. Der mutmaßliche...

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Stuttgart/Berlin (dpa/lsw) - Angesichts des Betrugsverdachts bei Corona-Teststellen fordert die baden-württembergische Landesregierung verlässliche Angaben des Bundes. Der mutmaßliche Abrechnungsbetrug werde bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag zur Sprache gebracht, kündigte der Amtschef des Landesgesundheitsministeriums, Uwe Lahl, der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Montag) an. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse einschätzen, wie groß das Problem tatsächlich sei. „Wir brauchen vom Bund jetzt Fakten, um zu entscheiden, wie wir weiter vorgehen“, sagte Lahl den Zeitungen.

Die relativ geringen Anforderungen für die Zulassung hatte in den vergangenen Wochen zu einer schnell wachsenden Zahl neuer Teststationen geführt. Der Bund überweist den Testzentren 18 Euro pro durchgeführtem Antigen-Schnelltest.

Nun aber gibt es Berichte über möglichen Abrechnungsbetrug bei den sogenannten Corona-Bürgertests. Nach einer Recherche von „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR sollen in Corona-Teststellen vielerorts deutlich mehr Tests bei den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden als tatsächlich durchgeführt worden seien. Der Bericht verweist auf mangelnde Kontrollmöglichkeiten seitens der Behörden. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum hat Ermittlungen gegen ein Unternehmen aufgenommen, das an mehreren Standorten Teststationen betreibt.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes nur die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen, wie ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den beiden Zeitungen sagte. „Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte.“ Mehr sei nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter wegen datenschutzrechtlicher Hürden keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürften.

© dpa-infocom, dpa:210530-99-795745/2

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