Gesundheit - Schleswig:Gerichte müssen sich mit Dutzenden Corona-Klagen befassen

Corona
Akten liegen auf einem Tisch. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Schleswig (dpa/lno) - Am Verwaltungsgericht und am Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein sind derzeit Dutzende Corona-Klagen anhängig. So waren am Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Stand Donnerstag erstinstanzlich 15 Normenkontrollanträge (Hauptsacheverfahren) und drei Eilverfahren noch nicht entschieden, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte.

In einem der Eilverfahren gab es dann am Freitag eine Entscheidung: Auf Antrag von zwei Hotelbetrieben aus Rostock, die in Travemünde, Grömitz und auf Sylt Hotels führen, setzte das OVG das Beherbergungsverbot außer Vollzug. Insgesamt sind bisher am Oberverwaltungsgericht 96 Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingegangen.

In zwei bis Freitagabend noch offenen Eilverfahren geht es um einen Urlauber aus dem Kreis Recklinghausen, der trotz Beherbergungsverbots nach Sylt reisen will und um ein polnisches Pflegeunternehmen, das Pflegekräfte aus ausländischen Risikogebieten hierher entsenden möchte, ohne dass diese in Quarantäne zu müssen.

Am Verwaltungsgericht waren den Angaben zufolge mit Stand Donnerstag noch 20 Hauptsache- und 4 Eilverfahren nicht entschieden. In den Eilverfahren geht es unter anderem um Fragen der Maskenpflicht an Schulen und um die Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht. Auch mit einer Änderung der Landesverordnung, dass "Face Shields" nicht mehr als Mund-Nase-Bedeckung anerkannt werde, müssen sich die Richter befassen. Zudem geht es in weiteren Verfahren um eine Entschädigung für die wirtschaftlichen Einbußen durch die Corona-Maßnahmen beziehungsweise um Corona-Soforthilfen der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Insgesamt sind seit Beginn der Pandemie den Angaben zufolge 21 Hauptsache- und 118 Eilverfahren im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 beim Verwaltungsgericht eingegangen.

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