Potsdam:Stübgen verteidigt Polizeieinsätze bei Demonstrationen

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Michael Stübgen (CDU), Innenminister von Brandenburg. (Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild)

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat das Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen von Gegnern der Corona-Beschränkungen verteidigt. "In...

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat das Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen von Gegnern der Corona-Beschränkungen verteidigt. „In Deutschland gilt ein liberales Versammlungsrecht und es ist auch Aufgabe der Polizei, die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“, betonte er am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags. Selbstverständlich werde von der Polizei auch die Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln kontrolliert und bei Verstößen eingeschritten, sagte Stübgen.

Allerdings müsse die Polizeiführung stets die Anforderungen des Gesundheitsschutzes und das hohe Gut der Versammlungsfreiheit abwägen, sagte der Minister: „Eine Auflösung der Versammlung kann nur die ultima ratio sein.“

Die SPD-Landtagsabgeordnete Inka Gossmann-Reetz hatte am Dienstag ein härteres Vorgehen der Polizei gegen Maskenverweigerer und bei Verstößen gegen die Abstandsregel gefordert und Stübgen zum Handeln aufgefordert. Im Ausschuss stellte sie klar, dass sie damit nicht die Arbeit der Polizisten infrage stellen wollte. „Unser Ziel ist, dass in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, dass sich Brandenburg und die Polizisten von Demonstranten auf der Nase 'rumtanzen lassen“, betonte Gossmann-Reetz.

SPD-Fraktionschef Erik Stohn hatte vorgeschlagen, die Zahl der Teilnehmer bei Demonstrationen wie die Zahl von Kunden in Geschäften je nach Fläche zu begrenzen. Dies sei rechtlich nicht möglich betonte der Innenminister. Eine Begrenzung wie in Geschäften sehe das Versammlungsrecht nicht vor, betonte Stübgen.

Der Minister berichtete, dass Teilnehmer von Versammlungen zunehmend Atteste vorzeigte, die sie von der Maskenpflicht befreiten. Die Polizisten könnten nicht jedes Attest auf seine Echtheit prüfen, sagte er. In Zweifelsfällen würde das Attest allerdings dokumentiert und eine Überprüfung eingeleitet. Stübgen verwies auch darauf, dass Vermummungsverbot bei Demonstrationen wegen der Maskenpflicht aufgehoben sei. „Wir haben im Moment Vermummungspflicht.“

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