Gesundheit - Potsdam:Möller: Notparlament muss Bürger repräsentieren

Brandenburg
Das Dach über dem Portal der Lustgartenfassade des Stadtschlosses. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Der Präsident des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg, Markus Möller, sieht in dem vom Landtag beschlossenen Notstandsparlament einen gangbaren Weg - zumindest, wenn es befristet ist. Es sei wichtig, dass die Repräsentation der Bürger gewährleistet sei, außerdem müsse sich die Opposition Gehör verschaffen können. "Das sind Grundsätze, die auch in einer Ausnahmesituation gelten. Das muss man immer im Blick haben", sagte Möller dem "Uckermark Kurier". Aus seiner Sicht werde das in dem vom Plenum des Landtages beschlossenen Modell sichergestellt. 

Der Landtag hatte am Mittwoch in Potsdam mit Mehrheit beschlossen, dass er im Falle einer außergewöhnlichen Notlage in der Corona-Krise mit mindestens 23 der 88 Abgeordneten Beschlüsse fassen kann. Die Notlage muss aber zunächst das Präsidium des Landtages beschließen. Die Regelung ist bis Ende Juni befristet.  

Bislang ist der Landtag regulär beschlussfähig mit mindestens 45 anwesenden Abgeordneten. Sollte es zu einem Notstandsparlament kommen, sollen die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke vertreten sein. Auf SPD und AfD entfielen für eine Besetzung mit 23 Abgeordneten je sechs Parlamentarier, auf die CDU vier, auf Grüne und Linke je drei und auf Freie Wähler ein Abgeordneter. 

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