Gesundheit - Neuruppin:Woidke gegen Touristenverbot in Ostprignitz-Ruppin

Brandenburg
Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Neuruppin (dpa/bb) - Der Streit um das Einreiseverbot für Touristen im bei Gästen beliebten Landkreis Ostprignitz-Ruppin schwelt weiter. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kritisierte die Einschränkung in der Corona-Krise. "Ich halte es rechtlich für fragwürdig und ich halte auch den Alleingang nicht für gut", sagte Woidke am Donnerstagabend im rbb-Fernsehen. Er habe zwar ein gewisses Verständnis von Sorgen bei Bürgermeistern in der Region. Das Verbot sei aber nicht genug abgewogen worden. "Die Maßnahme selber halte ich erstens für schwer durchsetzbar und zweitens auch für eine Maßnahme, die uns nicht wirklich hilft, dieses Ziel zu erreichen." Es gehe vielmehr darum, Kontakte einzudämmen.

In dem Landkreis mit den Besuchermagneten Rheinsberg und Neuruppin sind seit Donnerstag touristische Reisen aus privatem Anlass verboten. Dazu zählen auch vorübergehende Kurzaufenthalte in Unterkünften wie Wochenendhäusern und Datschen, heißt es in der Verfügung. Der Kreis reagierte nach eigenen Angaben mit dem Verbot vor allem auf Touristen, die seit Autokontrollen an wichtigen Zufahrtsstraßen zum Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern in der Region gestrandet seien.

In der Ostersaison gibt es nach Aussage von Landrat Ralf Reinhardt (SPD) einen "signifikanten" Anstieg an Touristen im Kreis. Schon jetzt sei durch das Einreiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern ein verstärkter Boot- und Wohnmobiltourismus zu bemerken, begründete er bei einer Telefonkonferenz am Freitag das erlassene Einreiseverbot. Das Gesundheitssystem im Kreis könne das im Ernstfall nicht verkraften. Es herrsche jetzt schon Knappheit an den einfachsten Schutzmitteln gegen das Coronavirus. "Das alles zusammen macht es, dass wir an der Allgemeinverfügung festhalten, sie aber klarer formulieren", sagte Reinhardt.

Am Donnerstag war der Kreis teilweise zurückgerudert und hatte präzisiert: Denjenigen, die schon länger im Landkreis seien, solle ein Bleiberecht im Zweitwohnsitz möglicht werden. Einreisen sollten entsprechend bis mindestens 19. April eingedämmt werden. "Wer da ist, soll bleiben", sagte Reinhardt. Sie dürften auch zu ihrem Erstwohnsitz fahren. Der Kreis bleibe aber grundsätzlich bei dem Verbot.

Zur Kritik des Ministerpräsidenten am Einreiseverbot sagte der Landrat, die müsse er aushalten. Er hätte sich eine ähnliche einheitliche Lösung auf Landesebene wie etwa in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig Holstein gewünscht. "Wir haben hier im Kreis eine sehr besondere Situation." In manchen Regionen müsse man für besondere Entwicklungen auch andere Regelungen treffen.

Die Polizei wird nach Aussage des Landrates die Allgemeinverfügung nicht mit durchsetzen. Sie sei mit den Kontrollen bei der Eindämmungsverordnung des Landes ausgelastet. Stattdessen sollen Ordnungsbehörden von Städten und Gemeinden in der Region auffällige Reisende ansprechen. Strafen bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung soll es laut Reinhardt nicht geben.

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