Münster:Ungeimpfte brauchen weiter Corona-Tests für Veranstaltungen

Medizinisch geschultes Personal führt einen Corona-Schnelltest durch. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Ungeimpfte müssen weiterhin für bestimmte Einrichtungen, Veranstaltungen oder Tätigkeiten einen negativen Corona-Test vorlegen. Das Oberverwaltungsgericht in...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Münster (dpa/lnw) - Ungeimpfte müssen weiterhin für bestimmte Einrichtungen, Veranstaltungen oder Tätigkeiten einen negativen Corona-Test vorlegen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Freitag den Eilantrag einer Studentin aus Dortmund ab, der sich gegen die Testpflicht richtete.

Die nicht geimpfte Antragstellerin hatte angegeben, die Testpflicht grenze Ungeimpfte aus und setze sie wegen der erheblichen Testkosten massiv unter Druck, sich impfen zu lassen. Darüber hinaus werde gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen, da immunisierte Personen sich nicht testen lassen müssten.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Testpflicht für nicht geimpfte Personen grundsätzlich geeignet, um nicht erkannte Corona-Infektionen zu entdecken, einem Infizierten den Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung zu verwehren und damit die übrigen Besucher vor einer Infektion zu schützen. Damit würden auch medizinische Versorgungskapazitäten geschont. Zahlreiche elementare Angebote wie das Einkaufen in Geschäften, Arztbesuche oder die Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs könnten weiterhin ohne negativen Testnachweis wahrgenommen werden.

Immunisierte Personen trügen zudem weniger zum Infektionsgeschehen bei, da bei ihnen das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert sei. Geimpfte kämen bei Corona-Infektionen auch seltener ins Krankenhaus. Der Beschluss ist unanfechtbar.

© dpa-infocom, dpa:211029-99-791295/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: