München:Söder: Beherbergungsverbot für Urlauber aus Corona-Hotspots

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Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. (Foto: Sven Hoppe/dpa Pool/dpa/Archivbild)

Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test dürfen von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten...

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München (dpa) - Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test dürfen von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München an.

Das sogenannte Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen allerdings noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden - dies sollte laut Ministerium noch am Abend geschehen. Söder erklärte, dies bedeute „eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen“. Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Für private Übernachtungen etwa bei Freunden oder Verwandten gibt es keine Beschränkungen. Und es gibt auch keinerlei Einreiseverbote.

Den Start des Beherbergungsverbots am Donnerstag begründete Söder mit dem Beginn der Herbstferien in einigen Bundesländern. Er wartete mit der Bekanntgabe - anders als am Dienstag angekündigt - auch nicht mehr auf das Ende einer Schalte der Staatskanzleien der Länder.

Unter anderem soll das Beherbergungsverbot auch für Reisende aus denjenigen Berliner Bezirken gelten, die die kritische 50er-Grenze überschreiten - auch dann, wenn das Land Berlin insgesamt unter der Marke bleibt. Für Menschen aus möglichen innerbayerischen Hotspots soll es nach Worten Söders innerhalb Bayerns keine Einschränkungen geben. Derzeit gibt es im Freistaat aber auch keine solchen Gebiete.

Söder nannte das Beherbergungsverbot angesichts der teilweise hohen Corona-Zahlen in Deutschland eine notwendige „Sicherheitsmaßnahme“ - und zwar für die Touristen und die Gastronomie gleichermaßen. „Durch die hoch gestiegenen Zahlen, die wir in Deutschland haben in etlichen der Risikogebiete, glaube ich, ist es wichtig, da ein gemeinschaftliches Maß an Sicherheit zu etablieren“, betonte er - Sicherheit für alle Gäste und Sicherheit für die Mitarbeiter.

Ein komplettes Einreiseverbot für Menschen aus Corona-Hotspots wird es in Bayern dagegen nicht geben. „Wir halten nichts von Einreiseverboten. Das ist innerhalb Deutschlands aus meiner Sicht nicht der richtige Weg“, sagte Söder und verwies unter anderem auf Probleme mit der Kontrollierbarkeit. Einreiseverbote wären auch ein „falsches Signal“ innerhalb des Landes. Bei Urlaubern allerdings mache eine sehr verhältnismäßige Regelung wie jetzt in Bayern Sinn.

Söder betonte, ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots habe sich schon bewährt. Tatsächlich hatte Bayern die rechtliche Möglichkeit dazu schon früh geschaffen und auch in Kraft gesetzt - unter anderem bei lokalen Corona-Ausbrüchen in Nordrhein-Westfalen.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband übt Kritik. „Wir brauchen als Branche mehr Vorlaufzeit“, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. „Wenn ein Gast im Hotel steht und dann sehe ich erst im Meldeschein, er kommt aus einem Risikogebiet, was mache ich dann?“ Die Betriebe müssten sich auf so etwas einstellen können und wissen, wie sie es umsetzen können.

Geppert forderte vielmehr ein bundesweit einheitliches Verfahren beim Umgang mit Menschen aus Corona-Hotspots. Bewohner solcher Gebiete sollten ohne einen negativen Coronatest nicht ausreisen können, das sei transparenter und erfolgreicher, als eine Prüfung beim Gastgeber vor Ort. Außerdem stelle sich die Frage, wer die Stornierungskosten dann zahle. Bei einem Beherbergungsverbot bleibe der Hotelier auf den Kosten sitzen. Könnten die Gäste dagegen gar nicht erst anreisen, seien sie selbst verantwortlich.

Nach der bayerischen Verordnung kann das Gesundheitsministerium „Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekanntgeben, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“. Gaststätten im Freistaat dürfen dann keine Gäste mehr aufnehmen, die von dort anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben - es sei denn, sie können ein ärztliches Attest auf der Grundlage eines negativen Corona-Tests vorweisen. Ausnahmen gelten zudem für Gäste, „die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen“ oder einen sonstigen triftigen Reisegrund haben. Und private Übernachtungen sind ohnehin auch weiterhin nicht beschränkt.

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