Gesundheit - Hamburg:Gericht: Verbot von Gottesdiensten in Kirchen rechtens

Corona
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Gottesdienste in Kirchen bleiben wegen der Corona-Pandemie vorerst verboten. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte am Donnerstag den Eilantrag mehrerer Mitglieder verschiedener Glaubensgemeinschaften sowie einer Gemeinde ab, das bis zum 30. April befristete Verbot aufzuheben. Die Richter entschieden, dass das Verbot die Glaubensfreiheit der Antragssteller nicht in unzulässiger Weise verletze.

Vielmehr dient das Verbot nach Angaben des Gerichts dazu, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und Neuinfektionen zu verhindern - und damit dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit sowohl anderer Gottesdienstbesucher als auch der übrigen Bevölkerung. Gegen die Entscheidung können die Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Nach der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften untersagt. Eine Ausnahme von diesem Verbot sieht die Verordnung nicht vor.

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