Greifswald:Corona-Regeln in Hotspots: Gericht bezweifelt Rechtmäßigkeit

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Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Einsprüchen gegen die seit Montag im Landkreis Vorpommern-Greifswald geltenden verschärften Corona-Auflagen stattgegeben....

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Greifswald (dpa/mv) - Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Einsprüchen gegen die seit Montag im Landkreis Vorpommern-Greifswald geltenden verschärften Corona-Auflagen stattgegeben. Den aus Greifswald stammenden Klägern sei einstweiliger Rechtsschutz gewährt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitagabend mit. Er machte aber bereits deutlich, dass es grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nächtlichen Ausgangssperre und dem auf 15 Kilometer eingeschränkten Bewegungsradius gebe. Die Allgemeinverfügung des Landrates vom 22. Januar 2021 werde sich „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen“, heißt es in der Mitteilung. Ob und wann es eine Grundsatzentscheidung dazu gibt, wurde nicht mitgeteilt.

Die zeitlich unbegrenzten und für einen großen räumlichen Geltungsbereich getroffenen Anordnungen beträfen einen so großen Personenkreis, dass die Maßnahmen nicht durch Allgemeinverfügung, sondern Rechtsverordnung hätten erfolgen müssen, urteilte das Gericht. Die massive Bewegungsbeschränkung sei auch in der Sache für rechtswidrig zu erachten. Sie werde von den Beschwerdeführern als Ausreiseverbot verstanden. Ein Ausreiseverbot könne aber allenfalls nur dann in Betracht kommen, „wenn eine sehr große Wahrscheinlichkeit bestehe, dass Personen im Kreisgebiet unerkannt mit dem Coronavirus infiziert seien und deshalb auch ihre Ausreise aus dem Kreisgebiet zum Schutz von Personen außerhalb des Kreisgebietes unterbunden werden solle“, heißt es in der Mitteilung. Eine Begründung für die derart weitreichende Beschränkungen enthalte die Allgemeinverfügung nicht.

Es sei zudem nicht ohne weiteres ersichtlich, wo jeweils der 15-Kilometer-Radius ende. Da das Übertreten dieser Grenze mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro geahndet werden könne, müsse gewährleistet sein, dass ohne die Nutzung von Hilfsmitteln das Begehen einer solchen Ordnungswidrigkeit erkennbar ist, heißt es weiter.

Seit Montag ist es im Landkreis Vorpommern-Greifswald zwischen 21.00 und 6.00 Uhr verboten, ohne triftigen Grund die eigene Wohnung oder das Grundstück zu verlassen. Zudem darf man sich nicht grundlos weiter als in einem 15-Kilometer-Radius vom Wohnort entfernen. Diese verstärkten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind in Kraft getreten, weil der Landkreis schon länger einen höheren Inzidenzwert als 150 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in einer Woche aufweist und somit als Hochrisikogebiet gilt.

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts gelten nur für die jeweiligen Verfahrensbeteiligten. Diese könnten binnen einer Frist von zwei Wochen gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu befinden hätte.

© dpa-infocom, dpa:210129-99-228492/2

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