Greifswald:Berufsbezogene Impfpflicht: Große Herausforderung für Kreise

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Ein Mann steht an einem Covid-19-Impfcenter hinter der Bodenaufschrift „Impfen“. (Foto: Arne Dedert/dpa/POOL/dpa/Symbolbild)

Die bevorstehende Impfpflicht für Medizin- und Pflegepersonal erhitzt angesichts überlasteter Gesundheitsämter die Gemüter. Aussagen seitens des Landkreises...

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Greifswald (dpa/mv) - Die bevorstehende Impfpflicht für Medizin- und Pflegepersonal erhitzt angesichts überlasteter Gesundheitsämter die Gemüter. Aussagen seitens des Landkreises Vorpommern-Greifswalds, die Regelungen nicht durchsetzen zu können, haben für reichlich Aufmerksamkeit gesorgt. Am Mittwoch erklärte der Landkreis, man habe nie angekündigt, diese „nicht umsetzen zu wollen“. Dies sei rechtlich auch gar nicht möglich. „Einen Alleingang des Kreises wird es nicht geben.“ Der Kreis habe ausschließlich auf Probleme bei der Umsetzung verwiesen.

Am Dienstag hatte Sprecher Achim Froitzheim mit Blick auf coronabedingte Belastungen des Gesundheitsamtes und von Teilen der Verwaltung erklärt, „die Kontrolle und Durchsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht können wir deshalb nicht erfüllen“.

Mit den Bedenken steht der Landkreis bei Weitem nicht allein da, wie mittlerweile deutlich wird. Die Städte und Kreise im Nordosten hatten in Schreiben an die Landesregierung erklärt, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit den Regelungen „im vorgegebenen Umfang und zum vorgesehenen Zeitpunkt definitiv nicht leistbar sind“. Demnach kommen umfangreiche Aufgaben auf die Gesundheitsämter zu: Erfassung und Verwaltung von Datensätzen, Aussprache von Tätigkeits- beziehungsweise Betretungsverboten, Durchführung von Bußgeldverfahren gegenüber den Betreibern der Einrichtungen sowie die Überprüfung der Impfbefreiungen.

Das Schweriner Gesundheitsministerium zeigt Verständnis. „Wir wissen, dass die Kommunen und hier insbesondere die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sehr belastet sind“, erklärte Ministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch. Das Land unterstütze die Kommunen bei der Umsetzung. Man sei mitten in Vorbereitungen und Abstimmungen. „Die Länder haben dem Bund als Gesetzgeber verdeutlicht, dass eine ganze Reihe von Fragen noch nicht oder nicht hinreichend beantwortet sind.“ Dabei gehe es etwa um die Prüfung von Nachweisen und Ausnahmen, die rechtssichere Einbindung der Arbeitgeber, die Art und Dauer der Sanktionen sowie die Frage einheitlicher Kontrollen.

Die Aussagen Froitzheims wertet das Ministerium nach Aussage von Sprecher Alexander Kujat als Hilferuf. Ein Rechtsbruch wäre die Aussage gewesen „Wir werden's nicht umsetzen“. Das sei nicht der Fall, wie der Landkreis auch noch einmal klargestellt habe.

Zuvor hatte der Bautzener Vize-Landrat Udo Witschas (CDU) für Aufsehen gesorgt. Er hatte am Montagabend vor Teilnehmern einer Corona-Demonstration angekündigt, dass der Landkreis die berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal ab Mitte März nicht umsetzen wolle. Der Landkreis hatte später klargestellt, dass die Impfpflicht auch dort gelten werde.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte angesichts der Diskussion zur Vorsicht bei der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht. „Wenn wir organisatorisch schon nicht in der Lage sind, die Impfpflicht in den medizinischen Bereichen zu realisieren, wie soll das dann erst bei einer allgemeinen Impfpflicht gelingen?“ Er appellierte an die Bundestagsabgeordneten, Warnungen der Praxis ernstzunehmen und die Sache „vom Ende her zu denken“. Es dürfe keine „Basta-Politik“ geben.

Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.

© dpa-infocom, dpa:220126-99-861084/3

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