Erfurt:Ramelow: Rückgabe-Debatte von Rechten an Geimpfte verfrüht

Ministerpräsiden Bodo Ramelow. (Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hält die Debatte über die Rückgabe von Grundrechten an Corona-Geimpfte für verfrüht. "Wenn alle ein...

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Erfurt (dpa/th) - Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hält die Debatte über die Rückgabe von Grundrechten an Corona-Geimpfte für verfrüht. „Wenn alle ein Impfangebot bekommen haben, dann muss man über die Rechte von Geimpften reden“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstag). Dann seien Einschränkungen nicht mehr opportun. „Da der Impfschutz 14 Tage nach der zweiten Impfung mindestens sechs Monate gilt, brauchen wir in dem Moment auch Klarheit darüber, ob ab dem siebten Monat wieder getestet oder neu geimpft wird.“ Vorher mache diese Debatte die Leute nur verrückt.

Nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion duldet hingegen die Rückgabe der Grundrechte an Geimpfte keinen Aufschub. „Der Bürger ist kein Bittsteller“, erklärte CDU-Fraktionschef Mario Voigt am Donnerstag. Die Rückgabe von Rechten müsse sofort erfolgen und nicht erst, wenn alle Menschen ein Impfangebot erhalten hätten. „Geimpfte zu zwingen, mit Blick auf Nicht-Geimpfte länger auf ihre Grundrechte zu verzichten als absolut nötig, ist unzulässige Gleichmacherei.“

Der Deutsche Städtetag warb für schrittweise Erleichterungen für Geimpfte, sobald Impfungen für alle möglich sind. Präsident Burkhard Jung (SPD) sagte: „Über solche Lockerungen sollten wir auch Anreize setzen, dass sich mehr Menschen impfen lassen.“

Mehrere Bundesländer haben teils schon seit Wochen Regelungen für Geimpfte oder planen dies. In Bayern sind sie seit Mittwoch negativ Getesteten gleichgestellt. In Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen gibt es ebenfalls schon Regelungen. Thüringen arbeitet derzeit an einer neuen Corona-Landesverordnung, die Lockerungen für Geimpfte und Genesene vorsieht und nach Beratungen in den zuständigen Landtagsausschüssen am 5. Mai in Kraft treten soll.

© dpa-infocom, dpa:210429-99-401591/3

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