Gesundheit - Düsseldorf:Städte beklagen "Schlingerkurs" bei Impfpflicht

Gesundheit - Düsseldorf: Eine Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einer Corona-Impfdosis. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild
Eine Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einer Corona-Impfdosis. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Städtetag fordert einen klaren, pragmatischen Kurs im Umgang mit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Es helfe nicht weiter, dass die Verpflichtung zur Impfung des medizinischen und pflegerischen Personals nun nur noch zeitlich befristet und bis Jahresende gelten solle, kritisierte der Landesvorsitzende Thomas Kufen.

"Dieser Schlingerkurs erstaunt vor dem Hintergrund, dass wir spätestens ab dem Herbst die Bürgerinnen und Bürger wieder verstärkt dazu aufrufen werden, eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch zu nehmen", sagte der Essener Oberbürgermeister der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Montag). "Wer soll das verstehen?".

Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken mussten daraufhin bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Diese Regelung ist qua Gesetz bislang nur bis zum Jahresende 2022 vorgesehen und würde wieder wegfallen, sollte das Infektionsschutzgesetz nicht geändert werden.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich bereits dafür ausgesprochen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht über das Jahresende hinaus zu verlängern. Ähnlich hatte sich die Krankenhausgesellschaft geäußert.

Für die Kommunen ist das Hin und Her mit großem Verwaltungsaufwand verbunden, wie die WAZ berichtete. Zwar werde in medizinisch-pflegerischen Berufen die Impfquote auf weit über 90 Prozent geschätzt, doch aufgrund der hohen Gesamtzahl der Beschäftigten seien in den Gesundheitsämtern Tausende Einzelfallprüfungen zu bearbeiten. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums wurden landesweit mehr als 20 000 Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz gemeldet, die zurzeit noch im Verfahren steckten.

Die Städte müssen zu den Ungeimpften Kontakt aufnehmen, eine Anhörung organisieren und bei Nicht-Rückmeldung Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängen. Bevor ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot tatsächlich ausgesprochen wird, kann der Arbeitgeber angesichts des Fachkräftemangels noch die Unabkömmlichkeit der Betroffenen für den Betrieb geltend machen.

© dpa-infocom, dpa:220801-99-228588/2

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