Celle:Hausarzt muss 500 000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Celle/Karlsruhe (dpa/lni) - Ein Hausarzt muss wegen eines Behandlungsfehlers 500 000 Euro Schmerzensgeld an die Witwe eines Patienten und ihre drei Kinder zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig geworden, wie das Oberlandesgericht Celle am Donnerstag mitteilte. Der Bundesgerichtshof habe eine Beschwerde des Arztes gegen die Nichtzulassung der Revision durch die Richter in Celle zurückgewiesen. (Az.: VI ZR 355/18, Beschluss vom 12. März).

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Celle/Karlsruhe (dpa/lni) - Ein Hausarzt muss wegen eines Behandlungsfehlers 500 000 Euro Schmerzensgeld an die Witwe eines Patienten und ihre drei Kinder zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig geworden, wie das Oberlandesgericht Celle am Donnerstag mitteilte. Der Bundesgerichtshof habe eine Beschwerde des Arztes gegen die Nichtzulassung der Revision durch die Richter in Celle zurückgewiesen. (Az.: VI ZR 355/18, Beschluss vom 12. März).

Nach mehreren Spritzen wegen akuter Rückenschmerzen hatte der damals 50 Jahre alte Patient einen schweren septischen Schock erlitten. Die Folgen waren multiples Organversagen und eine weitgehende Lähmung. Ursache der Sepsis war ein sogenannter Spritzenabszess, bei dem Bakterien auch in tiefere Gewebeschichten eindringen. Mehr als ein Jahr musste der Patient ohne Aussicht auf Besserung dauerhaft künstlich beatmet werden. Nach langem Leidensprozess entschied sich der Vater von drei minderjährigen Kindern nach Angaben des Sprechers für einen ärztlich begleiteten Freitod.

Als Erbengemeinschaft verklagten danach die Witwe und ihre Kinder den Hausarzt vor dem Landgericht Lüneburg auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 000 Euro - mit Erfolg. Das Gericht folgte dem medizinischen Sachverständigen und wertete die Behandlung im August 2017 als grob fehlerhaft. Danach widersprach die Injektion der zwei verabreichten Präparate in die Muskulatur dem fachlichen medizinischen Standard und gängigen Leitempfehlungen. Die Berufung wies das Oberlandesgericht im vergangenen August zurück. Angesichts der extremen Leiden des Patienten sei auch die Höhe gerechtfertigt.

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