Berlin:Lockerungen: Inzidenz in Frankfurt und Darmstadt über 35

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Proben für einen PCR-Test werden von einem Laboranten verpackt. (Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild)

In Hessen gelten von diesem Donnerstag an deutlich entschärfte Corona-Regeln. Frankfurt und Darmstadt dürfen sich wegen zu hoher Inzidenzwerte allerdings nicht...

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Frankfurt (dpa/lhe) - In Hessen gelten von diesem Donnerstag an deutlich entschärfte Corona-Regeln. Frankfurt und Darmstadt dürfen sich wegen zu hoher Inzidenzwerte allerdings nicht über Lockerungen freuen. Schließlich gelten die neuen Corona-Regelungen nur, wenn die Inzidenz in den einzelnen Kommunen den Wert von 35 nicht übersteigt. Dieser Wert steht für die Zahl der registrierten Infektionen pro 100 000 Einwohner an sieben aufeinanderfolgenden Tagen. In Frankfurt lag der Wert am Donnerstag bei 37,6 und in Darmstadt bei 35,7.

Mit den neuen Regeln wurde in Hessen für geschlossene Räume die Obergrenze von 250 auf 750 Menschen angehoben. Im Freien sind künftig 1500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmer einschließlich geimpfter und genesener Personen eingelassen werden.

Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt. Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

In Frankfurt und Darmstadt hingegen werden die bisher geltenden Regeln beibehalten, wie die Gesundheitsämter beider Städte am Donnerstag mitteilten. Laut dem Gesundheitsamt Darmstadt gelten die Maßnahmen ab Samstag und entfallen automatisch am darauffolgenden Tag, wenn die Inzidenz an fünf Tagen hintereinander wieder unter 35 liegt.

Somit dürfen in beiden Orten Veranstaltungen mit bis zu 25 Personen weiterhin genehmigungsfrei stattfinden. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit einer Obergrenze von 250 Menschen erlaubt. Außen dürfen sich 500 Leute treffen. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Eine Testpflicht in Innenräumen sowie eine Kontaktdatenerfassung sind vorgeschrieben.

Die Gastronomie bleibt mit Hygiene- und Abstandskonzept weiterhin sowohl drinnen wie auch draußen geöffnet. Für den Besuch müssen die Kontaktdaten erfasst werden und ein negatives Testergebnis für einen Sitzplatz im Innenraum vorgezeigt werden. Auch die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz bleibt bestehen.

Gäste von Frankfurter und Darmstädter Hotels und Jugendherbergen müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorweisen. Bei längeren Aufenthalten ist eine wöchentliche Testpflicht vorgeschrieben.

Clubs und Diskotheken dürfen ihre Innenbereiche etwa als Bar wieder öffnen, auf das Tanzen müssen Gäste jedoch weiterhin verzichten. Im Außenbereich der Clubs gelten eine Testpflicht sowie Hygiene- und Abstandskonzepte. Kultur- und Freizeitangebote bleiben mit Auflagen bestehen. Dazu zählen auch Theater, Konzerte und Freizeitparks.

Insgesamt wurden in Hessen binnen 24 Stunden 248 neue Corona-Infektionen registriert. Es gab vier weitere Todesfälle. Seit Beginn der Pandemie starben hessenweit 7573 Menschen mit oder an dem Virus. Die Zahl der erfassten Infektionen beträgt insgesamt 293 201.

Landesweit lag die Inzidenz bei 16,9. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen noch 15 betragen.

© dpa-infocom, dpa:210722-99-473167/3

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