Düsseldorf (dpa) - Im Fall des Hacker-Angriffs auf die Düsseldorfer Uni-Klinik wird jetzt auch wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt ermittelt. Dies teilte Staatsanwalt Christoph Hebbecker von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln am Freitag mit.
Bei den Ermittlungen geht es um den Tod einer lebensbedrohlich erkrankten Patientin. Sie sollte laut einem Bericht des NRW-Justizministeriums in der Nacht vom 11. auf den 12. September in die Uni-Klinik Düsseldorf eingeliefert werden, musste aber - weil Rettungswagen das Krankenhaus nicht mehr anfahren konnten - in ein weiter entferntes Krankenhaus in Wuppertal gebracht werden. Ihre Behandlung habe erst mit einstündiger Verspätung stattfinden können, so der Bericht. Die Frau sei kurze Zeit später gestorben.
„Ein Anfangsverdacht im Hinblick auf fahrlässige Tötung ist begründet“, sagte Hebbecker. Bislang sei in dem Verfahren wegen versuchter Erpressung und Computersabotage ermittelt worden. Die genauen Umstände, die zum Tod der Frau geführt haben, seien aber noch nicht abschließend aufgeklärt, betonte der Staatsanwalt. Weitere Angaben zu der Patientin machte er nicht.
Laut „Bild“-Zeitung war die Frau 78 Jahre alt. Sie habe einen Aorta-Anriss erlitten. Der Lebensgefährte der Frau sagte dem Blatt: „Es wäre sehr gut gewesen, wenn sie in die Uniklinik gekommen wäre. Dort waren alle ihre Unterlagen und sie hätte vielleicht eine Chance gehabt.“