Wohnungssuche:Welche Lügen sind bei der Selbstauskunft erlaubt?

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Makler und Vermieter haben viele Fragen. Nicht bei allen müssen Wohnungsinteressenten die Wahrheit sagen. (Foto: dpa)

Ob in der Unterhaltung mit Makler oder Vermieter oder in der Selbstauskunft: Bei manchen Fragen können Sie von Rechts wegen schwindeln. Bei anderen müssen Sie ehrlich sein, wenn Sie keine fristlose Kündigung riskieren wollen.

Von Sabrina Ebitsch

Um aus der Masse der Wohnungsinteressenten den für sie günstigsten herauszupicken, stellen Makler und Vermieter viele Fragen - und berücksichtigen dabei nicht, dass sie auf manche Information kein Anrecht haben. Potenzielle Mieter müssen nicht auf alle Fragen wahrheitsgemäß reagieren, sie können ausweichend und allgemein antworten oder sogar lügen.

Seien Sie ehrlich, aber nicht mehr als nötig

Die meisten Vermieter haben kein Interesse an einer hohen Fluktuation, sie wollen eine Wohnung möglichst langfristig vergeben. Dass Sie nur übergangsweise etwas suchen oder in einem dreiviertel Jahr in eine andere Stadt versetzt werden, muss also nicht Gegenstand des Gesprächs werden.

Wahrheitsgemäße Angaben müssen Wohnungsbewerber dagegen immer dann machen, wenn es um ihre finanzielle Situation, ihr Beschäftigungsverhältnis und die Zahl der späteren Bewohner geht. Sie müssen auch vorausgegangene Verbraucherinsolvenzen angeben. Der Vermieter hat grundsätzlich immer dann ein Recht auf Information, wenn diese eine unmittelbare Bedeutung für das Mietverhältnis hat.

Weitere Fragen, die Ihnen bei der nächsten Wohnungsbesichtigung gestellt werden könnten:

Rauchen Sie?

In der Regel wird der Vermieter Nichtraucher denjenigen vorziehen, die für gelbliche Tapeten sorgen. Was Sie in Ihren vier Wänden machen, geht aber diesbezüglich nicht einmal Makler und Vermieter etwas an. Wenn Sie also vorhaben, in Ihrer neuen Wohnung zu rauchen, müssen Sie das nicht angeben. Fällt dem Vermieter das Rauchen erst später auf, ist das kein Grund, deswegen den Mietvertrag in Frage zu stellen. "Den Vermieter zum Thema Rauchen belogen zu haben, ist kein Kündigungsgrund", betont Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes. Es gebe hier keine Sanktionsmöglichkeit, zumal es ja durchaus sein könne, dass der Mieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Nichtraucher war, aber dann wieder angefangen habe zu rauchen.

Sind Sie schwanger oder planen Sie Kinder?

Auch wenn sich die Wohnverhältnisse dadurch ändern: Ihre Familienplanung ist Ihre Privatsache. Ob Sie verheiratet oder ledig sind, Kinder wollen und vielleicht genau deswegen nach einer größeren Wohnung suchen, müssen weder Makler noch Vermieter wissen. Angeben müssen Sie allerdings, wie viele Menschen in der Wohnung leben sollen. Wenn Sie also bereits Kinder haben und mit diesen einziehen wollen, ist Schwindeln nicht zulässig.

Sind Sie vorbestraft?

Selbst Gefängnisaufenthalte dürfen Mietinteressenten verschweigen. Über Konflikte mit dem Gesetz muss man den Vermieter nur informieren, wenn diese in Zusammenhang mit früheren Mietverhältnissen stehen - wenn man also beispielsweise bereits wegen Mietbetrugs verurteilt wurde.

Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?

Auskünfte zum Gehalt darf der Vermieter verlangen, schließlich will er sicherstellen, dass er jeden Monat seine Miete bekommt. Hier müssen die Angaben wahrheitsgemäß sein. Das Gleiche gilt für Fragen nach der Jobsituation, also ob man etwa ungekündigt oder fest angestellt ist.

Sind Sie Mitglied in einem Mieterverein?

Hier will der Vermieter wissen, ob Sie einer dieser vermeintlich unbequemen Mieter sind, die ihre Rechte mit Beistand des Mieterschutzvereins und offensiv vertreten. Daher sind auch hier Falschangaben legitim, weil sich sonst die Chancen auf die Wohnung verschlechtern würden. Dasselbe gilt übrigens für Fragen nach Nationalität, Parteimitgliedschaften oder Religionszugehörigkeit.

Wie religiös sind Sie?

"Es gibt viele Fragen, die der Vermieter eigentlich nicht stellen darf", sagt Anja Franz vom Mieterverein München. Aber wer auf die Frage nach Konfession und religiöser Praxis nur "Oh Gott" sage und nicht antworte, werde nun mal nicht genommen. Antworten Sie in diesem Fall eher allgemein, etwa, dass Sie alle Konfessionen achten.

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