Wechsel der Krankenkasse:Kasse machen

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Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit dem Jahreswechsel günstiger, zumindest bei einigen Kassen. Für Versicherte sind so hunderte Euro Ersparnis im Jahr drin - wenn sie jetzt handeln.

Von Stephan Radomsky, München

Wer sparen will, sollte sich nun ranhalten. Viele Versicherte könnten ihre Beitragszahlungen merklich senken, wenn sie schnell die Krankenkasse wechseln. Denn seit Jahresbeginn gilt für die gesetzliche Krankenversicherung ein Beitragssatz von 14,6 Prozent. Das sind 0,9 Prozentpunkte weniger als bisher - im Extremfall zahlen Versicherte so knapp 450 Euro weniger im Jahr. Allerdings dürfen die Kassen ebenfalls seit 1. Januar über die 14,6 Prozent hinaus nach eigenem Ermessen Zusatzbeiträge erheben. Unter dem Strich kann der Gesundheitsschutz also sogar teurer werden - allerdings nur für die Versicherten. Arbeitgeber zahlen stets nur die Hälfte des Grundbeitrags. Ein prüfender Blick auf Kosten und Leistungen der eigenen Kasse kann sich also auszahlen.

Wann darf man die Kasse wechseln?

Immer dann, wenn man mindestens 18 Monate Mitglied eines Anbieters war - ohne besonderen Anlass. Zudem haben Versicherte unabhängig von der Dauer ihrer Mitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag einführt oder ihn anhebt.

Derzeit bleiben einer Auswertung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge insgesamt 65 Kassen unter dem bisherigen Satz von 15,5 Prozent, erheben also entweder gar keinen Zusatzbeitrag oder zumindest weniger als 0,9 Prozentpunkte. Bei 50 weiteren Versicherungen ändert sich für die Versicherten demnach unter dem Strich nichts, bei acht Kassen wird der Schutz teurer. Spätestens im Monat vor der geplanten Einführung oder Anhebung eines Zusatzbeitrags müssen die Anbieter ihre Versicherten darüber informieren - genauso wie über das Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt dann jeweils bis zum Ende des Monats, in dem der neue oder höhere Zusatzbeitrag erstmals fällig wird.

Wie läuft der Wechsel ab?

In drei Schritten: Zunächst müssen Versicherte bei ihrer bisherigen Kasse schriftlich die Mitgliedschaft beenden. Musterbriefe dazu finden sich im Netz zuhauf, unter anderem kostenlos auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW ( hier als PDF).

Der alte Anbieter stellt daraufhin eine Kündigungsbestätigung aus, die der Versicherte zusammen mit dem Mitgliedsantrag bei seiner neuen Kasse einreicht. Dabei darf kein Anbieter gesetzlich Versicherte ablehnen. Die neue Krankenkasse stellt dann innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung aus, die der Versicherte beim Arbeitgeber abgeben muss. Damit ist der Wechsel vollzogen. Wirksam wird er dann zum Ende der zweimonatigen Kündigungsfrist bei der alten Kasse. Konkret heißt das, dass wer bis Ende Januar seine Mitgliedschaft beendet, ab April bei der neuen Krankenkasse versichert ist. Bis dahin wird auch der Zusatzbeitrag des alten Anbieters fällig. Bevor die Kündigung bei der bisherigen Kasse eingereicht wird, ist es aber sinnvoll, zunächst die anderen Versicherungen genau miteinander zu vergleichen.

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Gibt es einen Überblick über die Beitragssätze aller Kassen?

Ja, im Internet. Denn alle Kassen müssen ihre Zusatzbeträge an den GKV-Spitzenverband melden. Der stellt sie laufend aktualisiert unter gkv-zusatzbeitraege.de online. Auf der Seite können Nutzer auf der Suche nach einer neuen Krankenversicherung die Liste auch nach ihrem Bundesland filtern. So erhalten sie lediglich die Kassen, deren Angebot für sie auch verfügbar ist.

Was ist bei der Wahl einer neuen Krankenkasse außer dem Preis wichtig?

Geld allein macht nicht glücklich - zumindest oft nicht. Wer jung, mobil und ohnehin selten krank ist, kann bei der Wahl seiner Kasse zwar durchaus nur nach dem Beitragssatz gehen. Allerdings haben einige Kassen offenbar bereits Zusatzleistungen gekürzt, um einen günstigeren Tarif anbieten zu können. Umgekehrt können teurere Anbieter eventuell auch Kosten übernehmen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Das kann etwa bestimmte Impfungen und alternative Heilmethoden betreffen, die Bewilligung einer Haushaltshilfe im Krankheitsfall oder spezielle Versorgungsmodelle für chronisch Kranke. Darüber hinaus sollten bei der Wahl der Kasse neben dem Preis auch Faktoren wie Erreichbarkeit, Servicequalität und Beratungsangebote beachtet werden. Im Ernstfall können Pluspunkte an dieser Stelle einen etwas höheren Beitragssatz mehr als ausgleichen. Im Netz bietet die Stiftung Warentest deshalb unter test.de/krankenkassen gegen eine Gebühr von drei Euro einen nach Ländern sortierten Vergleichstest mit den aktuellen Daten und Testergebnissen von 77 Kassen.

Drohen Versicherten durch einen Wechsel Nachteile?

Grundsätzlich nicht. Schließlich bieten alle gesetzlichen Krankenkassen dasselbe vorgeschriebene Leistungsspektrum an. Bei allem, was darüber hinaus geht, sind die Versicherer allerdings wie geschildert frei. Kassenwechsler können also durchaus gewisse Leistungen einbüßen, wenn sie sich einen neuen Anbieter suchen. Wer dann mit der Wahl seiner neuen Kasse unzufrieden ist, kann sich aber dank Sonderkündigungsrecht bei jeder Anhebung des Zusatzbeitrags erneut nach einer anderen Kasse umsehen. Und dass die Beiträge künftig wohl flächendeckend steigen dürften, erscheint angesichts einer alternden Gesellschaft und wachsender Kosten im Gesundheitssystem mehr als wahrscheinlich.

© SZ vom 14.01.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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