Erbschaft:Was beim Testament wirklich wichtig ist

Erbschaft: Mit einem guten Testament lässt sich viel Streit unter den Erben vermeiden. Illustration: Stefan Dimitrov

Mit einem guten Testament lässt sich viel Streit unter den Erben vermeiden. Illustration: Stefan Dimitrov

Wer bekommt was? Viele Menschen haben sehr konkrete Vorstellungen, wie ihr Nachlass aufgeteilt werden soll. Doch dabei kann viel schiefgehen. Worauf es bei einem Testament tatsächlich ankommt.

Von Katharina Wetzel

Die Folgen bedenken

Ist es notwendig, ein Testament zu machen? "Die erste Frage sollte sein, was passiert, wenn ich keines mache", sagt Professor Andreas Frieser, Fachanwalt für Erbrecht. In manchen Fällen sei die gesetzliche Erbfolge eine gute Lösung, sodass man sich die Errichtung eines Testaments auch sparen könne. Wichtig sind zudem die Lebensumstände. Jemand wie Theo Albrecht jr., Sohn des Aldi-Gründers Theo Albrecht, wird kein so simples Testament machen können wie jemand, der nur ein überschaubares Vermögen hat.

Eine klare Erbfolge treffen

Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V., rät, klar zu schreiben, wer zu welchen Quoten Erbe ist. Dies könnte so lauten: "A, B und C sind Erben. Im Wege der Teilungsanordnung bestimme ich: A kriegt mein Wohnhaus, B das Geld und C das Ferienhaus." Zudem könne der Zusatz "Ein Wertausgleich wird angeordnet" hilfreich sein. "Wenn sich etwas verändert, bekommt dann trotzdem jeder denselben Wert. Und sonstige Werte, die nicht erwähnt werden, sind dann auch zu je einem Drittel aufgeteilt", erklärt Steiner.

Ersatzerben bestimmen

Ein eingesetzter Erbe kann vor dem Erbfall versterben oder das Erbe eventuell ausschlagen. Deshalb rät Wolfgang Böh, Professor an der Hochschule für angewandtes Management in Ismaning und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht: "Man sollte mindestens einen Ersatzerben bestimmen."

Herzenswünsche vermeiden

Oft haben Mandanten bestimmte Herzenswünsche, berichtet Frieser. Das selbsterschaffene Haus soll nicht verkauft werden. Und das Erbe soll auf keinen Fall an den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter gehen. "Ich will auf keinen Fall, dass das, was in meiner Familie über Generationen hinweg erschaffen wurde, in den verhassten Stamm meiner Schwiegertochter, Gräfin von Soundso, abfließt", seien Sätze, die im Mandantengespräch häufig fallen. Mitunter wird dann im Testament eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet, dabei wird zunächst eine Person als Vorerbe und nach deren Ableben eine andere Person als Nacherbe eingesetzt. Diese Konstruktion hat den Nachteil, dass der Vorerbe nicht frei über das Erbe verfügen kann und dieses für den Nacherben erhalten muss. Die Konflikte sind hier programmiert. Oft sind das die Fälle, die zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Und die Familie ist dann vor allem für eines bekannt: einen Erbstreit, was der Erblasser bestimmt nicht wollte. Frieser weist auf die Folgen hin und rät von komplizierten Strukturen wie etwa einer Vor- und Nacherbschaft ab.

Vorsicht vor dem Testamentsvollstrecker

"Hier gibt es keinen Königsweg", sagt Böh. "Ich habe viele Fälle erlebt, bei denen sich eine Testamentsvollstreckung bewährt hat, auch bei Minderjährigen ist eine Testamentsvollstreckung teilweise auf Dauer notwendig. Ich habe in meiner Praxis aber auch genauso viele Fälle gesehen, in denen der Testamentsvollstrecker den Nachlass schädigt und teilweise Straftaten begeht." In jedem Fall sollte man sich fragen, ob die Erben tatsächlich so eine Instanz brauchen und nicht selbst den Nachlass verteilen und verwalten können. In der Regel sind die Erben auch selbst imstande, einen Experten zu suchen. Denn selbst der vertraute und langjährige Rechtsanwalt des Erblassers kann in der Rolle des Testamentsvollstreckers den Streit unter den Erben noch vergrößern. "Da haben Sie wieder einen mehr, der mitentscheidet und eigene finanzielle Interessen hat", warnt Frieser. Zu bedenken sind die immensen Kosten für eine Testamentsvollstreckung, die den Nachlass schmälern.

Nationales Erbrecht beachten

"Es kommt auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt an", sagt Böh. Macht beispielsweise ein Deutscher sein Testament nach deutschem Recht und überwintert auf Teneriffa und stirbt dort, dann könnte das dortige Recht Anwendung finden. Dies kann man ausschließen, indem man im Testament deutsches Erbrecht wählt und etwa schreibt: "Für mich gilt deutsches Erbrecht."

Die Steuer berücksichtigen

"Es gibt den Grundsatz, dass etwas, das erbrechtlich günstig ist, steuerlich ungünstig ist und etwas, das steuerlich ungünstig ist, erbrechtlich günstig ist", sagt Böh. Das perfekte Testament gibt es zwar sowieso nicht. Es hilft jedoch, sich auch Gedanken über die steuerlichen Folgen zu machen. Wie sind die Freibeträge gestaltet? Welche Auswirkungen entstehen im Erbfall? "Solche Überlegungen sollten vorab stattfinden, damit das Testament steuerlich nicht in eine Katastrophe führt", sagt Böh. Wenn ein gut gestaltetes Testament nicht ausreicht, um Erbschaftsteuer zu vermeiden, rät Böh zu Schenkungen zu Lebzeiten und diese steuerlich abzugleichen. Zu Lebzeiten kann man am besten bestimmen, wer beschenkt werden soll, und so viel Streit vermeiden.

Mit der Hand schreiben

In der Kanzlei von Anton Steiner haben sie kürzlich den Kopf geschüttelt, als sie ein maschinenschriftliches Testament reinbekamen, das eine Anwältin aufgesetzt hat. "Das ist null und nichtig", sagt Steiner. Denn das deutsche Recht kennt, abgesehen von Notfällen, nur zwei Testamentsformen: handschriftlich oder notariell errichtet. Wichtig: Ersteres muss man handschriftlich und eigenhändig verfassen und unterschreiben. Auch beim notariellen Testament ist eine Unterschrift notwendig.

Auf die genaue Wortwahl achten

In Testamenten können Kleinigkeiten entscheidend sein. "Schon eine falsche Silbe kann zum Scheitern führen", sagt Böh. So hatte der Anwalt in seiner Praxis einen Fall in zweistelligem Millionenbereich. In dem handschriftlichen Testament stand jedoch Vor- anstatt Alleinerbe. "Dadurch hat sich der ganze Fall gedreht", berichtet Böh. Es ist ratsam, sich bei der Errichtung eines Testaments von Experten helfen zu lassen und sich gut zu informieren. Auch Fachbücher können hilfreich sein, die Verbraucherzentrale bietet beispielsweise den Ratgeber "Richtig vererben und verschenken" von Otto N. Bretzinger an.

Die Testierfähigkeit belegen

Das Risiko, dass die Gültigkeit des Testaments bezweifelt wird, steigt mit zunehmendem Alter des Erblassers. "Viele denken, dass es ausreicht, wenn man zum Notar geht und dort das Testament machen lässt", sagt Böh. Doch der Notar allein kann die Testierfähigkeit nicht beurteilen. Bei Zweifeln oder der Diagnose "leichte Demenz" rät Böh zu einer fachärztlichen Begutachtung und zu ausreichend Tests und Untersuchungen zur Testierfähigkeit. Die Aussage eines Zeugen hat ein ausgesprochen geringes Gewicht. "Wenn tatsächlich Zweifel bezüglich der Testierfähigkeit bestehen, ist es besser, dass man eine Bestätigung vom Hausarzt einholt oder einen Facharzt für Psychiatrie bittet, ein Attest abzugeben", sagt Steiner.

Zur SZ-Startseite
Fiskalerbschaften NRW

Letzter Wille
:Wie ein Testament verfasst wird

Die Tücke steckt im Detail: Beim Schreiben ihres Testaments können Laien Fehler unterlaufen, die später zu juristischen Streitigkeiten führen. Worauf beim handschriftlichen Testament zu achten ist - und wann Erblasser besser zum Notar gehen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: