Falsche Selbstauskunft:Der Rausschmiss ist drin

Mieter müssen in einer Selbstauskunft zu ihrem Einkommen richtige Angaben machen. Wer in diesem Punkt beim Ausfüllen lügt, riskiert eine fristlose Kündigung.

Mieter, die in der Selbstauskunft falsche Angeben machen, können unter Umständen fristlos gekündigt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor, auf das die Mietrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins hinweisen (Aktenzeichen: 14 S 18532/08).

Über seine Zahlungsfähigkeit müsse ein Mieter in jedem Fall richtige Angaben machen, denn ein Vermieter sei berechtigt, nach den Einkommensverhältnissen zu fragen.

In dem konkreten Fall nannte ein Mieter sein Brutto- statt des Nettogehalts und gab sich als fest angestellter Mitarbeiter eines angesehenen Forschungsinstituts aus, erläutern die Anwälte. Er sei aber nur freiberuflich für die Institution tätig gewesen und befand sich noch in der Ausbildung. Der Vermieter durfte daher das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung fristlos kündigen. Dass der Mann in den zwei Jahren zuvor seine Miete immer pünktlich gezahlt hatte, spielte keine Rolle mehr.

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