Altersvorsorge und Geldanlage:Wie müssen vermögenswirksame Leistungen versteuert werden?

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Mit dem Zusatzlohn können Arbeitnehmer etwas ansparen und ihre Steuerlast verringern. Das hängt vom Sparprodukt ab - ein Überblick.

Von Marina Engler

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, müssen grundsätzlich versteuert werden. Wie und wann dies der Fall ist, hängt davon ab, in welches Sparprodukt der Arbeitgeber das Geld einzahlt (mehr zu den Anlageformen hier). Staatliche Förderungen, wie etwa die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie, sind steuerfrei.

Beispiel 1: Bausparvertrag, Aktien & Co

Grundsätzlich werden VL zunächst auf das Bruttogehalt aufgerechnet. Bei einem Banksparplan, Bausparvertrag, Aktienfonds oder beim Genossenschaftssparen muss man dann auf dieses neue, höhere Bruttogehalt den üblichen Satz an Steuern und Sozialabgaben leisten. Anschließend wird der VL-Betrag des Chefs plus eventueller Aufstockung vom Gehalt auf das VL-Sparkonto überwiesen - das Nettogehalt verringert sich also.

Würde der Arbeitnehmer die VL nicht in Anspruch nehmen, läge sein Nettogehalt bei 1617,15 Euro. Er bekommt also knapp 60 Euro weniger pro Monat, spart aber dafür 80 Euro plus staatliche Förderung und Zinsen im Monat an. Sobald der Bausparvertrag die vorab festgelegte Mindestsumme enthält - frühestens aber nach sieben Jahren - kann der Arbeitnehmer über das angesparte Geld verfügen.

Beispiel 2: Betriebsrente

Arbeitet eine Person in der gleichen Lebenslage bei gleichem Gehalt in der Metall- und Elektroindustrie, muss sie die VL in die Altersvorsorge investieren. Gleiches gilt zum Beispiel auch für die chemische Industrie. Da Renten grundsätzlich erst bei Auszahlung steuer- und sozialabgabenpflichtig sind, werden die VL vom Bruttogehalt abgezogen, bevor irgendwelche Abgaben fällig werden. Auf diese Art und Weise lassen sich aktuell Steuern sparen.

Im Vergleich zum Bausparer zahlt dieser Arbeitnehmer jeden Monat 45,76 Euro weniger Steuern und Sozialabgaben. Obwohl er 13,41 Euro mehr aus eigener Tasche in den VL-Sparvertrag einzahlt, beträgt sein Nettogehalt 1589,37 Euro und somit 31,76 Euro mehr als beim Bausparer.

Was ist steuerrechtlich zu beachten?

Bei sämtlichen Beispielrechnungen sollte man stets bedenken, dass die VL auch bei einer Anlage als Privat- oder Betriebsrente grundsätzlich nicht abgabenfrei sind. Steuern und Sozialabgaben fallen nur später - nämlich im Rentenalter - an. Es stimmt, dass der Steuersatz dann meist niedriger ist und dass man aktuell mehr Netto vom Brutto hat. Außerdem haben Renten als VL-Anlage den Vorteil, dass sie bei Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen gewertet werden (mehr zu den Auswirkungen auf ALG I und Hartz IV hier).

Auch wenn damit geworben wird, dass sich eine VL-Anlage in Form einer Privat- oder Betriebsrente in mehrfacher Hinsicht lohnt, sollte man drei Dinge stets im Hinterkopf haben: Für Betriebsrenten gibt es keine staatliche Förderung. Man kann das Geld erst im Rentenalter verwenden. Und irgendwann werden Steuern und Sozialabgaben eben doch fällig.

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