Prozesse - Magdeburg:Freie Schulen erstreiten mehr Geld: Wie viel, ist unklar

Prozesse - Magdeburg: Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Magdeburg (dpa/sa) - Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hat das Land den Privatschulen zu geringe Zuschüsse gezahlt und muss nun nachbessern. Eine Entscheidung vom Dienstag zur Klage dreier Schulen habe Vorbildwirkung für weitere Verfahren, die an den Verwaltungsgerichten anhängig seien, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts am Mittwoch in Magdeburg. Das Landesschulamt müsse die Zuschüsse auf der Grundlage des Urteils neu berechnen. Zur Höhe der Summe könne das Gericht nichts sagen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das Gericht eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, dagegen kann das Landesschulamt aber Beschwerde einlegen. Das Bundesverwaltungsgericht würde dann darüber entscheiden.

Ein Sprecher des Bildungsministeriums erklärte, bislang sei noch nicht klar, wie viel teurer es für Sachsen-Anhalt wird. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse abgewartet werden. Erst dann seien die Einzelheiten klar, und damit auch die Auswirkungen. Wichtig sei, dass nun juristische Klarheit herrsche.

Laut der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt haben die sogenannten Ersatzschulen einen Anspruch auf öffentliche Zuschüsse, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die Kosten werden ihnen nicht komplett ersetzt. Die Zuschüsse orientieren sich an den Aufwendungen für vergleichbare öffentliche Schulen.

Der Sprecherin zufolge hatte das Gericht festgestellt, dass das Land die Zuschüsse teils entgegen geltender Regelungen festgelegt hat. Es habe sich nicht an die eigenen rechtlichen Vorgaben gehalten. Konkret ging es um das Schuljahr 2017/18 und die Schulformen Grundschule, Sekundarschule und Gymnasium.

Bereits seit Jahren klagen freie Schulen, weil das Land ihnen für die Bezahlung der Lehrer weniger überwiesen hat, als ihnen aufgrund ihrer Erfahrung zusteht. Laut dem Bildungsministerium war die Erfahrungsstufe 4 festgelegt worden. Die Kosten für die Nachvergütung von Stufe 5 für das Schuljahr 2017/18 beliefen sich auf rund 8,8 Millionen Euro.

Aus dem Ministerium hieß es weiter: "Von einem Grundsatzurteil kann bisher keine Rede sein, weil für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 die Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe geändert worden sind." Das vollständige Urteil will das Gericht bis Mitte Oktober vorlegen.

Laut dem Verband der Deutschen Privatschulen Sachsen-Anhalt sind bei den Verwaltungsgerichten des Landes noch weitere über 100 Klageverfahren von Ersatzschulträgern auch für nachfolgende Schuljahre anhängig.

Die Grünen-Landtagsfraktion forderte, die finanzielle Benachteiligung der freien Schulen zügig zu beenden. "Jetzt muss die Landesregierung unverzüglich das Urteil umsetzen", forderte die bildungspolitische Sprecherin Susan Sziborra-Seidlitz. "Das Land ist nicht gut vorbereitet auf die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung. Bereits in den Haushaltsverhandlungen für 2022 haben wir angemahnt, dass ausreichend Geld für die Umsetzung der zu erwartenden Urteile zur Seite gelegt werden sollte. Aber es gab keinerlei Vorsorge."

Die FDP-Fraktion will mit den Koalitionspartnern CDU und SPD eine Lösung suchen. "Wir dringen darauf, schnellstmöglich ein transparentes Finanzhilfe-Berechnungsmodell zur Anwendung zu bringen und eine angemessene Finanzierung der freien Schulen zu verankern", erklärte der bildungspolitische Sprecher Jörg Bernstein.

In Sachsen-Anhalt lernen gut zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend.

© dpa-infocom, dpa:220928-99-928103/4

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