Konstanz:Kind in Handschellen abgeführt: Einsprüche zurückgezogen

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Zwei Polizisten, die einen Elfjährigen in Handschellen abgeführt haben sollen, haben ihre Einsprüche gegen Strafbefehle des Amtsgerichts Singen zurückgezogen -...

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Singen (dpa/lsw) - Zwei Polizisten, die einen Elfjährigen in Handschellen abgeführt haben sollen, haben ihre Einsprüche gegen Strafbefehle des Amtsgerichts Singen zurückgezogen - einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn in dem Fall. Damit sind die Strafbefehle von je 3600 Euro wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gegen die Beamten rechtskräftig, die öffentliche Verhandlung wurde abgesagt.

Gegen zwei weitere beteiligte Polizisten hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren schon zuvor gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Ob der Vorfall zudem dienstrechtliche Folgen für die Polizisten hatte, konnte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz am Mittwoch nicht sagen.

Der Landesverband der Sinti und Roma Baden-Württemberg hatte den Beamten vorgeworfen, das elf Jahre alte Kind im Februar 2021 in Singen (Landkreis Konstanz) ohne Grund kontrolliert und in Handschellen abgeführt zu haben. Dem Verband zufolge soll der Junge nach seinen Personalien befragt und durchsucht worden sein. Ein Sprecher des Innenministeriums hatte bestätigt, dass ein Junge mit Handschellen zur Polizeidienststelle in Singen gebracht wurde.

Der Rechtsanwalt der Familie, Engin Şanlı, hatte vor der Absage des Prozesses noch betont, das Verfahren spiele „eine wichtige Rolle in der Aufarbeitung von polizeilicher Behandlung von Kindern - insbesondere von Kindern, die einer Minderheit angehören“. Es sei bedauerlich, dass bisher keine Entschuldigung erfolgt sei.

© dpa-infocom, dpa:220504-99-152594/5

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