Gera:Nimritz: Erzieherin kann nach Urteil wieder in Kita arbeiten

Lesezeit: 1 min

Im Rechtsstreit um rabiate Kita-Praktiken hat das Geraer Verwaltungsgericht das Beschäftigungsverbot für eine der beiden Erzieherinnen aufgehoben. Das vom...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Gera (dpa/th) - Im Rechtsstreit um rabiate Kita-Praktiken hat das Geraer Verwaltungsgericht das Beschäftigungsverbot für eine der beiden Erzieherinnen aufgehoben. Das vom Bildungsministerium auferlegte Umgangsverbot mit Kindern sei in ihrem Fall rechtswidrig gewesen, urteilten die Richter am Freitag. Die andere Kindergärtnerin erklärte vor der Urteilsverkündung, dass sie ihr Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag beendet habe.

Sie hatte für sich nach eigenen Worten aufgrund ihrer Vorverurteilung keine Zukunft mehr im „Zwergenland“ in Nimritz (Saale-Orla-Kreis) gesehen. Nach Ansicht des Gerichts wäre in ihrem Fall das Tätigkeitsverbot eher rechtlich zu halten gewesen. Das Ministerium hatte den beiden Erzieherinnen den Umgang mit Kindern untersagt, da sie grob mit ihnen umgegangen sein, sie angeschrien und bloßgestellt haben sollen. Die beiden Frauen wiesen die Vorwürfe von sich.

Den zwei Frauen war Kindeswohlgefährdung bei ihrer Arbeit angelastet worden. Das Ministerium hatte daraufhin Anfang Juni in einer Auflage der Gemeinde Nimritz (Saale-Orla-Kreis) untersagt, die beiden Frauen weiterhin als Erzieherinnen einzusetzen. Dagegen hatten die Erzieherinnen und die Gemeinde geklagt.

Die Äußerungen hätten - trotz zig Zeugenaussagen - so nicht bewiesen werden können, sagte Gerichtssprecher Bernd Amelung. So sei etwa unklar, ob die Drohung gegenüber einem Jungen, dass er in den Sack des Weihnachtsmann gesteckt werde, als witzig oder ernsthaft eingestuft werden sollte. „Gewissen Äußerungen wurde eine Dramatik beigemessen, die sich so nicht belegen lassen hat“, sagte Amelung. Auch der Vorwurf, dass ein Kind zehn Minuten neben dem Tisch stehen musste, weil es beim Essen einschlief, habe nicht erhärtet werden können.

Gegen das Urteil können innerhalb eines Monats noch Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht in Weimar eingelegt werden. Das Bildungsministerium in Erfurt will nun prüfen, ob es gegen das Urteil weiter vorgeht. „Unsere Maxime ist immer das Kindswohl“, sagte Ministeriumssprecher Frank Schenker. Es sei richtig, dass im Falle Nimritz eingeschritten wurde, auch wenn das Schwert des Tätigkeitsverbots in einem Fall zu scharf gewesen sei.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: