Berlin:Fußgänger sind jetzt Gesetz

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Nur wegen der Pandemie ist auf dieser Berliner Straße so wenig los, dass eine Fußgängerin sie überqueren kann. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Über Jahrzehnte wurde Verkehrspolitik vor allem vom Auto aus gedacht. Als erstes Bundesland will Berlin jetzt Fußgängern wieder die Bedeutung geben, die sie zuletzt vor 100 Jahren hatten.

Von Jan Heidtmann, Berlin

Der Vorfall wirkte wie im Nachhinein wie eine traurige Bestätigung: Am Mittwochnachmittag war wieder einmal ein Fußgänger von einem Auto erfasst worden. Diesmal traf es einen 79-jährigen Mann im Berliner Stadtteil Steglitz-Zehlendorf, der mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Fußgänger, das wurde erneut deutlich, gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Von 50 Menschen, die im vergangenen Jahr im Straßenverkehr der Stadt starben, waren 19 zu Fuß unterwegs.

Am Donnerstagabend hat das Berliner Abgeordnetenhaus nun ein Gesetz zum Schutz von Fußgängern beschlossen. "Mit dieser Novelle regelt ein deutsches Bundesland erstmals seine Fußverkehrspolitik auf gesetzlicher Grundlage", sagte Verkehrssenatorin Regine Günther von den Grünen.

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"Ein großer Schritt für den Fußverkehr"

Einer der Initiatoren der neuen Vorschriften ist der Lobbyverband Fuss e.V. "Das ist ein großer Schritt für den Fußverkehr", sagt Vorstandsmitglied Roland Stimpel. "100 Jahre lang sind wir buchstäblich zu Randfiguren geworden." Noch immer gelte in den Städten der Geist eines Kommentars der Straßenverkehrsordnung von 1938, wonach die Hackordnung auf der Straße der Geschwindigkeit folgt: je langsamer, desto unwichtiger. Verkehr werde von der Mitte aus gedacht und geplant, also vom Auto zu den Fahrradwegen. Zuletzt kämen die Bürgersteige. "Das Prinzip haben wir bis heute." Dabei wird fast ein Drittel aller Wege in der Stadt zu Fuß zurückgelegt. Damit gehört der Fußgänger sozusagen zu den wichtigsten Verkehrsmitteln, neben Auto, Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr.

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Die neuen Vorschriften sind Teil des Berliner Mobilitätsgesetzes. Diese sehen unter anderem längere Grünphasen für Fußgänger vor. So, dass auch breite Straßen mit Mittelstreifen mühelos überquert werden können. Außerdem ist geplant, Bordsteine in Zukunft an Kreuzungen so abzusenken, dass auch Rollstuhlfahrer sie mühelos überwinden können; zusätzliche Zebrastreifen und Mittelinseln sollen installiert werden. Um die neuen Vorschriften umzusetzen, haben die Abgeordneten beschlossen, in jedem Bezirk zwei Stellen zu schaffen, die sich mit dem Fußverkehr befassen. "Das alles hat außerdem auch eine nicht geringe symbolische Bedeutung", sagt Stimpel.

Das Mobilitätsgesetz war 2018 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden, mit ihm soll in Berlin die Verkehrswende umgesetzt werden. Der Umbau weg vom Autoverkehr hin zur verstärkten Nutzung von Bussen, Bahnen oder Fahrrädern war immer wieder von heftigem Streit begleitet. Zudem stockt das Vorhaben, da viele neue Planungsstellen aus Mangel an Bewerbern nicht besetzt werden können. Was die praktische Anwendung der neuen Vorschriften angeht, ist Stimpel deshalb auch vorsichtig: "Es ist jetzt weniger ausgeschlossen, dass sie umgesetzt werden."

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