Kassel:Beschwerde gegen Schulplatzvergabe erneut zurückgewiesen

Der Eingangsbereich des Fachgerichtszentrums, in dem sich auch der Verwaltungsgerichtshof befindet. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Archivbild)

Ein Eilverfahren über die Verteilung von Kindern auf weiterführende Schulen in Frankfurt ist beendet. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte sich nach...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Karlsruhe/Kassel (dpa/lhe) - Ein Eilverfahren über die Verteilung von Kindern auf weiterführende Schulen in Frankfurt ist beendet. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut mit dem Fall beschäftigen müssen. „Mit Beschluss vom 29. August 2019 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Antragstellerin gegen den zugrundeliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (erneut) zurückgewiesen“, teilte ein VGH-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit.

Auch eine gegen diese Entscheidung erhobene Anhörungsrüge blieb laut VGH ohne Erfolg. Das Eilverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen, wie eine VGH-Sprecherin am Freitag erklärte. (Az.: 7 B 2371/16)

Im Mai 2019 hatte eine Frankfurter Anwaltskanzlei einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Hintergrund war der Fall einer Schülerin, die einen angestrebten Platz in einem Gymnasium mit Französisch-Schwerpunkt nicht erhalten hatte. Die Anwältin kritisierte das Verfahren des Frankfurter Schulamts, die Entscheidungen über die Vergabe der Schulplätze den Eltern gleichzeitig mitzuteilen - und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem es nicht mehr möglich sei, gegen diese Entscheidungen vorzugehen. Dies sei verfassungswidrig. (Az.: 1 BvR 2721/16)

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: