Hamburg:Kritik an Hamburger Schulpolitik in der Pandemie

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Die Abgeornete Birgit Stöver (CDU) spricht während der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. (Foto: Georg Wendt/dpa/Archiv)

CDU- und Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft haben die Entscheidung des rot-grünen Senats, die Schulen im Corona-Lockdown nicht komplett zu...

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Hamburg (dpa/lno) - CDU- und Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft haben die Entscheidung des rot-grünen Senats, die Schulen im Corona-Lockdown nicht komplett zu schließen, kritisiert. Die CDU-Schulexpertin Birgit Stöver sprach am Montag von einem „falschen Signal“. Ihre Kollegin von der Linken, Sabine Boeddinghaus, warf dem Senat vor, „Eltern und Schulen den Schwarzen Peter“ zuzuspielen.

Der Senat hatte am Sonntag beschlossen, dass die Türen der Schulen in Hamburg grundsätzlich bis zu den Weihnachtsferien geöffnet bleiben. Allerdings wurde die Schulpflicht ab Mittwoch zunächst bis zum 10. Januar ausgesetzt. Volljährige Schüler und Eltern sollen sich verbindlich festlegen, ob sie beziehungsweise die noch minderjährigen Kinder trotz Lockdowns zur Schule gehen.

„Aus organisatorischen Gründen wird die Teilnahme wochenweise festgelegt“, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Schreiben von Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack an die Schulleitungen. Dazu sollen die Schulen „eine verbindliche Rückmeldung der Sorgeberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler“ einholen.

Bis Dienstag finde noch regulärer Unterricht statt. „Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler bereiten in dieser Zeit den Fernunterricht für die Tage vom 16. bis 18. Dezember 2020 sowie vom 05. bis 08. Januar 2021 vor und klären, welche Schülerinnen und Schüler Fernunterricht bzw. Präsenzunterricht erhalten“, schrieb Altenburg-Hack.

Der Präsenzunterricht solle während des Lockdowns quantitativ die übliche Zeit umfassen. Qualitativ müsse er „nicht dem regulären Unterricht nach Stundentafel entsprechen“, aber deutlich über eine reine Notbetreuung hinausgehen, heißt es weiter in dem Schreiben des Landesschulrats. Schülern, die zu Hause lernen, sollen die Schulen „geeignetes Lernmaterial“ zur Verfügung stellen und sie im häuslichen Lernen begleiten. „Grundlage ist das bestehende Konzept für den Fernunterricht.“

Am Sonntag hätten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verabredet, dass die Schulen in Deutschland ab Mittwoch grundsätzlich geschlossen oder auf Präsenzunterricht möglichst verzichtet werden solle, sagte CDU-Schulexpertin Stöver. Der Hamburger Weg sei „nicht im Geist dieser Vereinbarung und das Gegenteil einer Notbetreuung“. Eltern und Schulen seien bei der Umsetzung auf sich allein gestellt, kritisierte auch die Linken-Politikerin Boeddinghaus. „Die Behörde sitzt auf der Tribüne. So geht verantwortungsvolles und präventives Regieren nicht.“

Die Vereinigung der Schulleitungen der Stadtteilschulen und der Verband der Schulen des gemeinsamen Lernens kritisierten ebenfalls den Senat und forderten einen „Masterplan für die Schule in Pandemiezeiten.“ Die Aufhebung der Präsenzpflicht und die damit verbundenen Vorgaben für die Zeit bis zum 10. Januar erschwerten die Situation in den Schulen und ließen „weder Plan noch Ziel erkennen“, hieß es am Montag in einer Erklärung.

„Notwendig ist aus unserer Sicht ein klarer, verlässlicher Kurs.“ So hätten die Umsetzung der „Lockdown“-Beschlüsse einen verpflichtenden Distanzunterricht vom 16. Dezember bis 10. Januar und schulische Betreuungsgruppen zur Folge haben müssen. Senat und Schulbehörde wurde vorgehalten, nicht die notwendige Verantwortung zu übernehmen, den beschlossenen „Lockdown“ umzusetzen. Bereits in der vergangenen Woche habe der Schulsenator die Verantwortung für den Hybridunterricht mit all seinen weitreichenden Bildungs- und Sozialfolgen an die Schulkonferenzen abgegeben.

Der Masterplan müsse die längst fälligen Instrumente an die Hand geben, auf die so zahlreich unterschiedlichen Einzelsituationen in den Schulen flexibel, pandemiegerecht und rechtssicher reagieren zu können, heißt es in der Erklärung. Dazu gehörten veränderte Anforderungen für das verbleibende Schuljahr.

Zentrale, einheitliche Prüfungen sollten durch die Möglichkeit flexibler und individueller Prüfungsformate ersetzt werden. Flexible Organisationsformen des Unterrichtes müssten rechtssicher gemacht und in die Hand der Schule gelegt werden. Notwendig seien auch klare Grenzwerte, ab denen aus Infektionsschutzgründen die Zahl der Schüler in einer Schule zu reduzieren seien.

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