Hamburg:Corona-Regeln an Hamburgs Schulen etwas gelockert

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Ein Mund-Nasen-Schutz liegt im Unterricht auf Unterlagen. (Foto: Matthias Balk/dpa/Symbolbild)

An Hamburgs Schulen gelten vom heutigen Montag an etwas lockerere Corona-Regeln. Angesichts sinkender Inzidenzen können die Schülerinnen und Schüler nun wieder...

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Hamburg (dpa/lno) - An Hamburgs Schulen gelten vom heutigen Montag an etwas lockerere Corona-Regeln. Angesichts sinkender Inzidenzen können die Schülerinnen und Schüler nun wieder ohne Maske am Sportunterricht teilnehmen. Auch dürfen die Kinder und Jugendlichen nach Angaben der Schulbehörde wieder bei jahrgangsübergreifenden Kursen mitmachen, sich unabhängig von der Jahrgangsstufe miteinander treffen und können wieder gemeinsam in der Mensa essen. Alle anderen Corona-Regeln, etwa die Maskenpflicht in Schulgebäuden oder die Corona-Tests dreimal in der Woche, bleiben mindestens bis zum Ferienbeginn am 5. März bestehen. Wie es nach den Märzferien weitergehe, hängt laut Schulbehörde von den Beschlüssen der Bundesregierung ab.

Zuvor war am Samstag in der Hansestadt die erste Stufe der von Bund und Ländern geplanten dreistufigen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Geimpfte und Genesene können sich wieder in unbegrenzter Zahl privat treffen. Außerdem wurden das Alkoholverkaufsverbot für den Handel und die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Bis dato mussten Lokale um 23.00 Uhr schließen, Alkohol durfte schon nach 22.00 nicht mehr verkauft werden.

Der Außer-Haus-Verkauf offener Getränke bleibt aber auch nach der am Freitag geänderten Eindämmungsverordnung verboten, wie die Sozialbehörde mitteilte. Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Beschränkung auf Kontakte mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts.

Wie schon im Einzelhandel wurde nun auch in Museen, Gedenkstätten, Archiven, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten sowie Tierparks das 2G-Zugangsmodell (geimpft oder genesen) durch eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher über 14 Jahre ersetzt. Kinder unter sechs Jahren sind davon befreit, bei über Sechsjährigen reicht eine medizinische Maske. Alle Corona-Beschränkungen auf öffentlichen Spielplätzen wurden ebenfalls gestrichen.

Mit der neuen Verordnung hat der Senat den ersten von drei Öffnungsschritten umgesetzt, die Bund und Länder am vergangenen Mittwoch beschlossen hatten. Am 4. März soll der zweite Schritt unter anderem mit der Öffnung von Musikclubs und Diskotheken nach der 2G-plus-Regel folgen - also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder Auffrischungsimpfung.

© dpa-infocom, dpa:220220-99-218009/3

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