Frankfurt am Main:Hohes Bußgeld für Schwänzen vor den Ferien

Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Urlaubsflug ist ein Schnäppchen, der Abflug aber leider vor Beginn der Schulferien? Wer in so einem Fall seine schulpflichtigen Kinder einfach aus der Schule nimmt, um so doch noch vor offiziellem Ferienbeginn sparen zu können, könnte sich verrechnen. Denn fürs Schwänzen unmittelbar vor oder nach den Ferien drohen deutlich höhere Bußgelder, wie ein Sprecher des Kultusministeriums betonte.

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Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Urlaubsflug ist ein Schnäppchen, der Abflug aber leider vor Beginn der Schulferien? Wer in so einem Fall seine schulpflichtigen Kinder einfach aus der Schule nimmt, um so doch noch vor offiziellem Ferienbeginn sparen zu können, könnte sich verrechnen. Denn fürs Schwänzen unmittelbar vor oder nach den Ferien drohen deutlich höhere Bußgelder, wie ein Sprecher des Kultusministeriums betonte.

Im Normalfall müssten ertappte Schulschwänzer beziehungsweise ihre Eltern einen Tagessatz in Höhe von fünf bis 15 Euro als Strafe zahlen, sagte der Sprecher unter Berufung auf das hessische Schulgesetz. „Bei Verstößen im Zusammenhang mit Schulferien ist ein Mindestsatz von 100 Euro pro Tag fällig - bei mehr als sechs Tagen beträgt der Mindestsatz 150 Euro. Da ist dann von billigerem Urlaub schnell keine Rede mehr.“ Schulämter und Schulleitungen verfolgten solche Fälle auch konsequent.

Am Frankfurter Flughafen, dem größten deutschen Verkehrsflughafen, wird es vor Ferienbeginn aber keine Kontrollen oder Stichproben der Bundespolizei bei der Ausreise von Familien mit Kindern in offensichtlich schulpflichtigem Alter geben. „Das gehört nicht zu den Aufgaben der Bundespolizei“, betonte ein Sprecher. Höchstens auf spezielle Anfrage der Schulaufsichtsbehörden sei so etwas möglich.

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