Erfurt:Unerlaubtes Fehlen: Schule schwänzen kann teure Folgen haben

Erfurt/Gera (dpa/th) - Schulpflichtige Kinder krank schreiben, um ein paar Tage früher in den Urlaub zu fahren - auch in Thüringen kommt das immer wieder vor. Der Schritt kann jedoch unangenehme Folgen haben: "Grundsätzlich herrscht Schulpflicht und ein unentschuldigtes Fehlen ist kein Kavaliersdelikt", erklärte der Sprecher des Thüringer Kultusministeriums, Frank Schenker. Der bessere Weg sei es, das Gespräch mit der Schule zu suchen und eine offizielle Beurlaubung beim Schulleiter zu beantragen, sagte der Sprecher der Thüringer Landeselternvertretung, Steffen Reiche-Römuß. Unerlaubtes Fernbleiben von der Schule kann mit Ordnungsmaßnahmen oder Geldstrafen geahndet werden - in Extremfällen ab elf unentschuldigten Fehltagen sogar mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1500 Euro.

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Erfurt/Gera (dpa/th) - Schulpflichtige Kinder krank schreiben, um ein paar Tage früher in den Urlaub zu fahren - auch in Thüringen kommt das immer wieder vor. Der Schritt kann jedoch unangenehme Folgen haben: „Grundsätzlich herrscht Schulpflicht und ein unentschuldigtes Fehlen ist kein Kavaliersdelikt“, erklärte der Sprecher des Thüringer Kultusministeriums, Frank Schenker. Der bessere Weg sei es, das Gespräch mit der Schule zu suchen und eine offizielle Beurlaubung beim Schulleiter zu beantragen, sagte der Sprecher der Thüringer Landeselternvertretung, Steffen Reiche-Römuß. Unerlaubtes Fernbleiben von der Schule kann mit Ordnungsmaßnahmen oder Geldstrafen geahndet werden - in Extremfällen ab elf unentschuldigten Fehltagen sogar mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1500 Euro.

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