Düsseldorf:VBE: Schulstart mit „mehr als gemischten Gefühlen“

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Stühle stehen auf den Tischen in einem leeren Klassenraum. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Viele Lehrer und Schüler in NRW erleben nach Einschätzung des Lehrerverbands Bildung und Erziehung (VBE) den Schulstart nach den Herbstferien am Montag mit...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Viele Lehrer und Schüler in NRW erleben nach Einschätzung des Lehrerverbands Bildung und Erziehung (VBE) den Schulstart nach den Herbstferien am Montag mit „mehr als gemischten Gefühlen“. „Ähnlich wird es auch den Eltern gehen, die ihre Kinder in die Schulen schicken“, sagte der VBE-Landesvorsitzende Stefan Behlau am Morgen bei WDR5. Die einzigen Lösungsvorschläge der Politik angesichts rapide steigender Corona-Infektionszahlen seien das Lüften der Klassenräume und in weiterführenden Schulen das Tragen von Masken.

„Corona zeigt sehr deutlich, wo die Defizite nicht nur der Gegenwart, sondern auch der Vergangenheit sind“, so Behlau. „Es ist viel zu wenig in die schulische Bildung investiert worden.“ Dies betreffe das Personal und auch die Schulgebäude. Schüler und Lehrer müssten das nun ausbaden.

Der Lehrerverband würde sich als Maßnahme gegen Corona kleinere Lerngruppen wünschen - dafür gebe es aber nicht genug Lehrkräfte. Zudem würden Ansagen erhofft, wie „es denn jetzt wirklich weitergeht“. Weitere Schritte - wie ein angeordneter Schichtbetrieb - müssten vorbereitet werden.

Nach zwei Wochen Herbstferien kehren am Montag rund 2,5 Millionen Schüler und mehr als 200 000 Lehrer in Nordrhein-Westfalen zurück in den Unterricht. Ab sofort gelten neue Corona-Regeln. Wichtigste Änderung: Schüler ab der 5. Klasse müssen auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Wiedereinführung der Maskenpflicht soll zunächst bis zu den Weihnachtsferien am 22. Dezember gelten. Im Schulgebäude und auf dem -gelände gilt sie weiterhin landesweit an allen über 5500 Schulen - also auch für Grund- und Förderschüler der Primarstufe. Lehrer müssen immer dann Maske tragen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Wenn es der Unterricht erfordert, können sie sie zumindest zeitweise ausziehen.

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