Verkehr:Schulpflicht trotz Warnstreik: Ministerium rät zu „Augenmaß“

Ein Schüler meldet sich, während die Lehrerin an die Tafel schreibt. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Trotz des großen Warnstreiks müssen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen am Montag zur Schule. „Am kommenden Montag findet Schule statt“, hieß es an Freitag aus dem Schulministerium. Bei vorab angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen bestehe die Schulpflicht auch weiterhin.

Gleichwohl könne die Dimension des Streiks die Eltern „vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten stellen und gegebenenfalls dazu führen, dass für Schülerinnen und Schüler der Schulweg im Einzelfall faktisch unmöglich wird“, hieß es weiter. Den Schulleitungen riet das Ministerium, „in diesen Fällen mit Augenmaß vorzugehen“.

Konkrete Handreichungen, wie die Schulen auf den Streik reagieren könnten, gab das Schulministerium nicht. Stattdessen verweist es auf den Erlass zur Teilnahme am Unterricht. Darin heißt es, dass Eltern nur bei nicht vorhersehbaren Gründen selbst entscheiden, ob für ihre Kinder der Weg zur Schule zumutbar ist.

„Ein nicht vorhersehbarer Grund kann auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein“, steht in dem Erlass. Der Ausfall von Bussen und Bahnen wegen des schon angekündigten Streiks fällt nicht unter diese Kategorie.

Am Montag fällt wegen des bundesweiten Warnstreiktages nicht nur der Nah- und Fernverkehr, sondern in Nordrhein-Westfalen größtenteils auch der Regional- und S-Bahnverkehr aus. Die Gewerkschaften haben die Streiks bereits am Donnerstag angekündigt, damit sich die Menschen darauf einstellen können.

© dpa-infocom, dpa:230324-99-75833/2

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