Schule:Kopftuchverbot: Lehrerin gewinnt Prozess gegen Land Berlin

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Frauen mit Kopftüchern sitzen im Berliner Arbeitsgericht, wo über das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner Schulen bereits am 14.04.2016 verhandelt wurde. (Foto: dpa)
  • Wegen ihres Kopftuches hatte eine Lehrerin nicht an einer Berliner Grundschule unterrichten dürfen.
  • Die Muslima klagte aufgrund von Benachteiligung und bekam nun vor dem Landesarbeitsgericht recht.

Müssen Religion und Staat komplett getrennt sein? Muss ein Staatsbediensteter während seiner Tätigkeit auf das Tragen eines religiösen Symbols verzichten? Beide Fragen hat das Berliner Arbeitsgericht mit Verweis auf das hiesige Neutralitätsgesetz zuletzt mit Ja beantwortet. Geklagt hatte eine Lehrerin, die wegen ihres Kopftuches keine Anstellung bei einer städtischen Grundschule bekommen hatte.

Die Muslima ging gegen das Urteil in Berufung und hat nun vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg gewonnen. Das LAG gab ihrer Entschädigungsklage gegen das Land Berlin recht. Die Richter erklärten, das Land habe die Frau benachteiligt. Sie erkannten der Klägerin zudem eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern (8680 Euro) zu.

Religionsfreiheit
:Mehrheit der Deutschen will Kopftuchverbot an Schulen

In Deutschland ist Schülerinnen das Tragen eines Kopftuchs generell erlaubt. Viele Bürger sehen das kritisch.

Die Lehrerin hatte im Jahr 2008 ihr zweites Staatsexamen abgelegt und ist seitdem berechtigt, in der Unterstufe zu unterrichten. Nach mehreren Jahren als islamische Religionslehrerin bewarb sich die Frau im Jahr 2014 auf eine der vielen unbesetzten Stellen in Berlins allgemeinbildenden Schulen. Laut Gesetz, das allerdings Ausnahmen erlaubt, hätte sie aber nur als Lehrerin an einer Berufsschule oder einer Einrichtung des zweiten Bildungsweges im Unterricht das Kopftuch tragen dürfen

Revision gegen das Urteil ist möglich

Die zuständige Richterin Renate Schaude erklärte, dass von der Frau keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen sei, ihre Benachteiligung sei daher unzulässig gewesen. Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform, so das Gericht weiter. Gegen sein Urteil ist eine Revision beim Bundesarbeitsgericht möglich. Man wolle die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und weitere Schritte sorgfältig abwägen, erklärte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Anfrage.

Das Land Berlin wurde bei dem Prozess durch einen Oberregierungsrat von der Senatsverwaltung für Bildung vertreten. Dieser argumentierte, dass der Klägerin wiederholt ein Arbeitsvertrag angeboten worden sei und dieses Angebot auch weiterhin bestehe. Die Frau habe wie jeder andere Berliner Lehrer kein Mitspracherecht, in welchem Schultyp sie eingesetzt werde. Demnach sehen alle Arbeitsverträge für Berliner Lehrer gleich aus.

Die Klägerin lehnte in dem Berufungsverfahren einen Vergleich ab, wonach sie anstelle eines Kopftuchs ihr Haar auch mit einer Perücke bedecken könne. So sei der Konflikt mit einer anderen muslimischen Lehrerin beigelegt worden, sagte der Vertreter des Landes. Perücken seien "weltanschaulich neutral". Eine Perücke komme für ihre Mandantin "aus Glaubensgründen nicht in Frage", entgegnete jedoch ihre Anwältin.

So sieht die rechtliche Lage aus

Zum Tragen von Kopftüchern gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Die Berliner Lehrerin hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, das ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte. In dem Urteil, das zwei muslimische Pädagoginnen erwirkt hatten, heißt es, dass zur Begründung eines Kopftuchverbots künftig eine konkrete Gefahr für Neutralität und Schulfrieden nachgewiesen werden müsse.

Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet es den Lehrkräften, weltanschaulich oder religiös geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen. Allerdings heißt es dort auch, dass die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen kann, "wenn dadurch die weltanschaulich-religiöse Neutralität der öffentlichen Schulen gegenüber Schülerinnen und Schülern nicht in Frage gestellt und der Schulfrieden nicht gefährdet oder gestört wird".

Das LAG argumentiert daher in seinem Urteil unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass "ein generelles Verbot eines muslimischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung nicht zulässig" sei.

So sieht die Politik das Urteil

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat das Urteil begrüßt. "Das ist ein guter Tag für die Antidiskriminierung in Berlin", sagte er. Das Urteil sei der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes, so Behrendt weiter. Die rot-rot-grüne Koalition werde darüber nun Gespräche führen. "Ich will den Beratungen nicht vorgreifen, gehe aber davon aus, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht mehr zu halten sein wird."

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