Schule:Gericht weist Klage einer Lehrerin gegen Kopftuchverbot ab

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  • Eine Lehrerin ist vor dem Berliner Arbeitsgericht mit einer Klage gegen das Kopftuchverbot an Schulen gescheitert.
  • Das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, daher seien religiöse Symbole aller Art an allgemeinbildenden Schulen verboten, urteilte das Gericht.

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen in Berlin ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts rechtens. Damit scheiterte die Klage einer abgelehnten Lehramts-Bewerberin gegen das Land Berlin. Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen und geltend gemacht, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Sie wollte eine Entschädigung erstreiten.

Das Gericht folgte ihren Argumenten nicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, sagte Richter Andreas Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Dem Urteil zufolge hätte die Lehrerin zudem das Angebot annehmen können, an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt.

Schmuckstück vs. religiöses Zeichen

Die Klägerin war nicht selbst zur Verhandlung erschienen. Sie ließ allerdings eine schriftliche Stellungnahme verlesen, in der sie betonte, dass sie sich durch die geltende Regelung in Berlin sowohl in ihrer Religions- als auch in ihrer Berufsausübung eingeschränkt fühle. Ihre Anwältin erklärte, dass die Klägerin sich als Grundschullehrerin spezialisiert habe und aus diesem Grund in keinem anderen Schultyp, wie etwa einer Berufsschule tätig sein möchte. Die Anwältin kritisierte zudem die Möglichkeit, das christliche Kreuz als Schmuckstück zu tragen und stellte damit das Neutralitätsgebot der Berliner Regelung grundsätzlich infrage. Sie will eine Berufung gegen das Urteil prüfen.

Zum Tragen von Kopftüchern gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Die Bewerberin in Berlin hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, das ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte. In dem Urteil, das zwei muslimische Pädagoginnen erwirkt hatten, hießt es, dass zur Begründung eines Kopftuchverbots künftig eine konkrete Gefahr für Neutralität und Schulfrieden nachgewiesen werden müsse.

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