Berlin:Gericht: Kitas müssen sich an Zuzahlungs-Obergrenze halten

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Kinderhände und ein Regenbogen sind an einer Kita zu sehen. (Foto: Jens Kalaene/dpa/Archivbild)

Berliner Kitas dürfen Eltern der betreuten Kinder nicht schrankenlos für Zusatzangebote wie Sport, Bio-Essen, Musik- oder Sprachunterricht zur Kasse bitten. Die...

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Berlin (dpa/bb) - Berliner Kitas dürfen Eltern der betreuten Kinder nicht schrankenlos für Zusatzangebote wie Sport, Bio-Essen, Musik- oder Sprachunterricht zur Kasse bitten. Die seit 1. September 2018 geltende Obergrenze von monatlich 90 Euro sei rechtens, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in zwei am Freitag bekanntgewordenen Urteilen (AZ VG 18 K 327.19 und VG 18 K 60.19 vom 19. Juni).

Das Limit sei „sinnvoll und geboten“, um allen Eltern und Kindern unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten den gleichen Zugang zu allen Angeboten zu ermöglichen, so das Gericht. Absicht des Gesetzgebers sei es, Eltern vor übermäßigen Zuzahlungen zu schützen. Ein „ausreichendes Gemeinwohlinteresse“ rechtfertige einen solchen Eingriff.

Geklagt hatten zwei freie Kitaträger, die die gesetzlichen Regeln ignorierten und monatlich zwischen 220 und 450 Euro, in einer Einrichtung sogar bis zu 780 Euro pro Monat erhoben. Solche Summen sind laut Gericht nur möglich, wenn die Kita im Gegenzug auf die staatliche Förderung verzichtet. Diese macht den größten Teil der Kita-Einnahmen aus und war in den fraglichen Fällen vom Land gekürzt worden. Dagegen waren die Kita-Träger gerichtlich vorgegangen.

„Die Entscheidung des Gerichts bestätigt unseren Kurs auf der ganzen Linie: Wer Kitas mit öffentlicher Finanzierung betreibt, kann darüber hinaus nicht noch beliebig hohe Extrazahlungen von Eltern verlangen“, erklärte Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD). „Das benachteiligt Eltern mit geringerem Einkommen bei der Kita-Platzsuche. Öffentlich finanzierte Kitas müssen allen Kindern offenstehen - unabhängig vom Einkommen der Eltern.“

Berlins Kitas seien gebührenfrei, so Scheeres. „Wir wollen nicht mit Steuergeldern exklusive Einrichtungen finanzieren, sondern allen Kindern eine gute frühkindliche Bildung ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.“ Die Kitas müssten keine Zusatzbeiträge erheben, um hervorragende Arbeit zu leisten. Das Land habe die Mittel für sie in den zurückliegenden Jahren erheblich aufgestockt.

Berlin hatte 2018 die Kita-Gebühren als erstes Bundesland komplett abgeschafft - nachdem diverse Jahrgänge schon zuvor schrittweise beitragsfrei gestellt worden waren. In allen Altersklassen müssen Eltern allerdings weiterhin das Essen in den Kitas finanzieren. Die Kosten liegen für das Mittagessen in der Regel bei 23 Euro monatlich.

Die Obergrenze für Zuzahlungen von 90 Euro im Monat war gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe und Verbänden entwickelt worden. Im Oktober 2019 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof mehrere Beschwerden gegen die Regelung abgewiesen.

Nach einer Statistik der Senatsfamilienverwaltung verzichtet aktuell ein Viertel (25 Prozent) der rund 2700 Kitas auf solche zusätzlichen Gebühren. In etwa 38 Prozent der Kitas werden maximal 30 Euro pro Kind und Monat verlangt, in weiteren 25 Prozent 30 bis 60 Euro. Die Höchstgrenze schöpfen nur wenige Kitas aus: Knapp 13 Prozent haben mit Eltern Zuzahlungen zwischen 60 und 90 Euro vereinbart.

Die häufigsten Zuzahlungen betreffen laut Statistik Vesper (56 Prozent der Einrichtungen) und Frühstück (54 Prozent). Häufig werden Aufschläge auch für Bio-Essen (25 Prozent) und ergänzende pädagogische Angebote (24 Prozent) verlangt.

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